Rettungsschirm gilt auch für Sportvereine und freischaffende Trainer Drucken
Geschrieben von: DOSB/DL   
Dienstag, 31. März 2020 um 18:28

Frankfurt/ Main. Von der Corona-Krise betroffene Vereine – auch im Reitsport -  können vom finanziellen Rettungsschirm des Bundes und Landes in Nordrhein-Westfalen (NRW) profitieren.

 

Positives Signal für den derzeit unfreiwillig ruhenden Sport in Nordrhein-Westfalen:  Vom milliardenschweren Rettungsschirm des Bundes und Landes können mit sofortiger Wirkung auch gemeinnützige Sportvereine profitieren, wenn sie unternehmerisch tätig sind. Freiberufliche Trainer*innen und Übungsleiter*innen, die diese Tätigkeit als Haupterwerb ausüben, sind ebenfalls anspruchsberechtigt. Betroffene können die Soforthilfe unter www.wirtschaft.nrw/corona beantragen.

„Diese Regelung wird einen großen Beitrag zum gesellschaftlich notwendigen Erhalt unserer Sportvereine und zur Stärkung unserer teilweise sehr verunsicherten Mitgliedsorganisationen leisten. Ein besonderer Dank hierfür geht an die Verantwortlichen der Staatskanzlei NRW, die sich mit uns gemeinsam für eine solche Lösung stark gemacht haben“, betont Landessportbund-Präsident Stefan Klett.

Zum Hintergrund: Mit der vollständigen Einstellung des Sportbetriebes seit dem 16. März 2020 müssen die meisten Vereine massive Einnahmeverluste hinnehmen, während gleichzeitig zahlreiche Fixkosten wie zum Beispiel Mieten oder Personalkosten weiter anfallen. Da die Vereine als gemeinnützige Organisationen nur in begrenztem Umfang hilfreiche Rücklagen bilden dürfen, drohen vielfach ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten und damit Insolvenzgefahren.

 

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