Der Sportgerichtshof CAS inzwischen eine anerkannte juristische Macht Drucken
Geschrieben von: DOSB/ Günter Deister/ DL   
Donnerstag, 28. Mai 2020 um 18:06

Lausanne. 1984 wurde vom damaligen IOC-Präsidenten Juan Antonio Samaranch der Internationale Sportgerichtshof (CAS) ins Leben gerufen. Der bekannte Baseler Jurist Ulf Walz, vor allem im Reitsport als Advokat gefragt, sagte vor Jahren mal, der CAS kontrolliere bei einem Anruf nur, ob die Formalitäten eines Prozesses eingehalten worden wären, das hat sich inzwischen geändert.

 

Kein anderer Präsident des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) hat die Welt des Sports so sehr verändert wie Juan Antonio Samaranch (1980 bis 2001), durch das Schaffen neuer Strukturen und durch Kommerzialisierung. Der Spanier wandelte das IOC in ein Milliarden-Unternehmen um und erschuf zur Festigung ein Regelwerk mit selbst zugeschriebenen Rechten und Pflichten. Entstanden ist daraus neben dem Zivilrecht ein anerkanntes Sportrecht.

Zur Schaffung eines Rechtsrahmens für alle Streitthemen zum Weltsport gründete Samaranch 1984 den Internationalen Sportgerichtshof (CAS). Dazu kam 1999 die Welt-Antidoping-Agentur WADA. Zwei Institutionen, die neben ihrer Nützlichkeit auch den Anspruch des IOC untermauern sollten, der Anführer des Weltsports zu sein. Und so mag es Samaranch ein Jahr nach dem Ende seiner umstrittenen Präsidentschaft als einen späten Triumph empfunden haben, dass sich als letzte Sportart von Bedeutung 2002 auch der mächtige Internationale Fußball-Verband FIFA den Gesetzen des CAS unterworfen hat. Über eine eigene Rechtskammer und mit einer späten Pointe: 14 Jahre danach verurteilte der Gerichtshof den gefallenen Ex-Präsidenten Joseph Blatter zu einer Sperre von sechs Jahren wegen Veruntreuung.

Unter Samaranch war die WADA lediglich eine Agentur, die die Regeln setzte für den Kampf gegen Doping, verbunden mit einer Kontroll-Zuständigkeit, ausgeübt auch über die NADOs als nationale Kontroll- und Überwachungseinheiten. Ihre im entfernten Montreal angesiedelte Zentrale vermochte jedoch nicht den Eindruck zu verwischen, dass die Steuerleute in Lausanne saßen. Das änderte sich erst durch Thomas Bach. Unter seiner Präsidentschaft erhielt die WADA auch die Kompetenz eines Sanktionsorgans. Das steht nun vor seiner größten Bewährungsprobe, man könnte es auch Herausforderung oder Härtetest nennen. Jedenfalls muss der CAS entscheiden, ob er die von der WADA ausgesprochene spektakuläre Vier-Jahres-Sperre gegen den Sport Russlands wegen einer Fülle von Daten-Manipulationen aus dem Moskauer Doping-Kontrolllabor aufrechterhält. Fraglich ist noch der Termin des zuletzt auf den Juli verschobenen, mit Spannung erwarteten Prozesses. „Der wird wegen der Schließung der Grenzen kaum haltbar sein“, sagt der CAS-Generalsekretär Matthieu Reeb. Eine neue Festlegung soll nun bis Ende Mai erfolgen.

Mit der Gründung des CAS 1984 wurde die Absicht von Samaranch eindeutig sichtbar, das Recht innerhalb des Weltsports durch das IOC zu lenken und zu beeinflussen, gestützt durch Eigenfinanzierung. Dem widersetzte sich 1993 das Schweizer Bundesgericht als letzte Instanz mit dem Gebot, CAS-Urteile in ihre Formalität zu überprüfen und klarzustellen, dass seine Urteile zivil- und strafrechtlich grundsätzlich keine Wirkung haben. Es bemängelte zudem den dominanten Einfluss des IOC als alleinigen Finanzier und Inhaber des Rechts auf Statutenänderung und verwandelte den CAS in eine Stiftung nach Schweizer Recht (ICAS). In einem 20-köpfigen Steuerungsgremium, einer Art Aufsichtsrat, der wesentliche Entscheidungen nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit treffen kann, sind die Weltorganisationen des Sports personell und paritätisch vertreten. Das schlägt sich auch in der Finanzierung des auf 17 Millionen Schweizer Franken angewachsenen Jahresetats nieder. Je 2,5 Millionen steuern das IOC sowie die Vereinigungen der Internationalen Sportverbände und der Nationalen Olympischen Komitees bei, 1,5 Millionen zahlt der Fußball-Weltverband. Der Rest kommt über die Gebühren der Nutzer ein.

Grundsätzlich hat sich die Idee bewährt, jenseits des zivilen Strafrechts ein Sportrecht für alle Streitigkeiten innerhalb des Weltsports einzuführen. Dafür sprechen jene 7000 Verfahren seit 1984, die in den letzten Jahren auf durchschnittlich 600 bis 650 Fälle im Jahr angewachsen sind und die Einrichtung von Zweigstellen in New York und Sydney neben der Zentrale in Lausanne erforderlich machten. Gleichzeitig ist die Zahl der berufenen Sportrichter*innen enorm angewachsen, auf 391 aus 83 Ländern. Dabei dürfen die streitenden Parteien jeweils eine*n dieser Richter*innen auswählen mit der Notwendigkeit, sich auf eine*n Dritte*n als Vorsitzende*n zu einigen. Herausgebildet hat sich eine kleine Zahl von besonders erfahrenen, qualifizierten Richter*innen, denen von den jeweiligen Parteien am ehesten zugetraut wird, recht zu bekommen.

Ereignet hat sich vor dem CAS eine Serie spektakulärer Urteile und Verfahren. Dazu gehört die jüngste Sperre von acht Jahren für den chinesischen Schwimmer Sun Yang. Der dreimalige Olympiasieger hatte im September 2018 bei einem Testversuch seine Dopingprobe zertrümmert. Im Fall der klagenden südafrikanischen Leichtathletin Caster Semenya erhielt die sogenannte Testosteron-Regel des Welt-Leichtathletikverbandes eine Bestätigung. Wegen Überschreitung des Grenzwertes darf die Olympiasiegerin nicht mehr über ihre 800-Meter-Paradestrecke antreten. Im Fußball wurde dem Londoner Club Chelsea eine Transfersperre auferlegt. Und demnächst muss sich der CAS mit dem Einspruch von Manchester City gegen einen zweijährigen Ausschluss aus dem Europapokal befassen.

Gegen das IOC entschied der Gerichtshof in einem Verfahren, bei dem es um die Charta-Regel 45 ging. Danach sollte ein* Athlet*in, der*die länger als sechs Monate gesperrt war, von den jeweils nächsten Spielen ausgeschlossen bleiben. Das IOC musste die Regel streichen. Im Fall des russischen Spitzenpolitikers Vitali Mutko erlitt die olympische Führung 2019 sogar eine spektakuläre Niederlage. Da sie den Sportminister von 2008 bis 2016 beweisbar mit in die Verantwortung nahm für das russische Massendoping bei den Winterspielen 2014 in Sotschi, schloss sie ihn lebenslang von Olympischen Spielen aus. Der CAS kassierte das Urteil mit der viel kritisierten Begründung, ein solcher Bann könne nur über Athlet*innen und Offizielle bei den Spielen verhängt werden.

Immer wieder hat es Versuche gegeben, die Legitimität des CAS als letzten Entscheider im Sportrecht ganz auszuhebeln. Bisher ohne Erfolg. Als größte Kämpferin gegen vermeintliches Unrecht erwies sich dabei Claudia Pechstein. Erst scheiterte die fünfmalige Olympiasiegerin vor den Instanzen der internationalen Sportgerichtsbarkeit im Streit um die Rechtmäßigkeit einer zweijährigen Doping-Sperre durch den Internationalen Eisschnelllauf-Verband. Auf dem Zivilweg erklärte der Bundesgerichtshof ein Urteil des Münchner Landgerichts auf Erstattung von Schadenersatz für unzulässig. Den vorläufigen Schlusspunkt des Marathons von Claudia Pechstein durch die sportlichen, staatlichen und überstaatlichen Rechtsinstanzen setzte vor zwei Jahren der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Er sah im CAS-Urteil „keinen Mangel an Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit“, sprach ihr aber eine Aufwandsentschädigung von 8000 Euro zu. Und er bestätigte sein Interesse daran, dass Streitigkeiten im Sport mit seinen internationalen Dimensionen und einer speziellen Gerichtsbarkeit in der Lage sein sollten, Fälle schnell und kostengünstig zu entscheiden.         

 

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