Peta-Anzeige wegen Totilas schon fast eine Posse... Drucken
Geschrieben von: Raimund Hesse/ DL   
Mittwoch, 24. Oktober 2012 um 19:53

 

Wassenberg. Wenn vom Tierschutzverein Peta die Rede ist, ist meist nichts Relevantes zu erwarten. Und was sich jetzt Peta mit einer Anzeige gegen die Totilas-Besitzer herausschält, gleicht eher einer Posse. Man hat wohl Hagen a.T.W. mit Hagen in Nordrhein-Westfalen verwechselt. Das spricht auch für sich…

 

 

Über das bisherige Hin und Her berichtet Raimund Hesse (http://www.pferde-sport-zeitung.de/sport/dressur/4239-strafanzeige-totilas-b) in seinem Internetportal Pferde-Sport-Zeitung u.a. , das beherrschende Pferdesportthema in den letzten 48 Stunden sei die vom Tierschutzverein Peta gestellte Strafanzeige gegen die Besitzer des Dressurpferdes Totilas, Ann Kathrin Linsenhoff (Kronberg/Hessen) und Paul Schockemöhle (Mühlen/Niedersachsen) sowie gegen den Reiter Matthias Alexander Rath gewesen. … Peta behauptet in einer Pressemeldung, um die einkalkulierten Siege zukünftig zu erzielen, werde Totilas nach Angaben von Rath vor allem seit dem Frühjahr 2012 mit der tierquälerischen „Rollkur“ trainiert! Auf einigen Turnieren habe man bereits die Anwendung der „Rollkur“ bei Totilas beobachten können. Deshalb habe Peta wegen des Verdachts der Tierquälerei nach monatelangen Recherchen Strafanzeige erstattet, einerseits aufgrund der Rollkur, andererseits aufgrund der Tatsache, dass Totilas kein freier Weidegang zur Verfügung stehe. … Um den Hengst gefügig zu machen und ihm zu zeigen, wer der „Herr im Hause “ sei, hätten sich die Verantwortlichen für die Anwendung der „Rollkur“ entschieden. Diesen Schritt begründeten Rath und sein Trainer damit, dass Totilas diese Trainingsmethode bereits aus den Niederlanden kenne und der Reiter zudem mehr Kontrolle über das Pferd benötige….

 

Die Bearbeitung der Peta-Strafanzeige war zunächst etwas problematisch. Die Tierschutzorganisation hatte bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg (Nordrhein-Westfalen) die Strafanzeige eingereicht, dort bekam der Vorgang das Aktenzeichen 342 Js 635/12.

 

Raimund Hesse wörtlich: „Und nun wurde es ein wenig umständlich. Bei der Arnsberger Behörde wusste man mit dem Vorgang wenig anzufangen. Als Dokumentation zeigte Peta auf der Internetseite des Vereins ein YouTube-Video mit dem Titel „Totilas beim Abreiten in Hagen 29.04.2012“ – das Video wurde mittlerweile vom Netz genommen. So weit alles richtig. Nur haben die Peta-Aktivisten wahrscheinlich Hagen mit HAGEN in NRW verwechselt und so kam die Arnsberger Staatsanwaltschaft ins Spiel.

 

Nur fand die damalige Reitsportveranstaltung nicht im nordrhein-westfälischen Hagen statt, sondern im gleichnamigen Hagen am Teutoburger Wald - laut geografischer Lage zum Landkreis Osnabrück und somit zum Bundesland Niedersachsen gehörend. Demzufolge war Arnsberg von Anfang an die falsche Adresse. Die Behörde gab den Vorgang an die Staatsanwaltschaft in Oldenburg/Oldb. ab, doch dort war sie auch falsch adressiert.

Staatsanwältin Dr. Carolin Castagna von der Pressestelle erklärte in einem Telefonat, dass Oldenburg überhaupt nicht zuständig sei, man habe den Vorgang nach Arnsberg zurückgegeben. Ein weiterer Anruf in Arnsberg begann zunächst mit einem staunenden Pressedezernenten, Oberstaatsanwalt Werner Wolff: `Wir haben noch keine Post aus Oldenburg bekommen. Unsere Behörde ist überhaupt nicht zuständig.`

 

Auch die Behörde in Osnabrück erhielt eine gleichlautende Anzeige. Oberstaatsanwalt Dr. Alexander Retemeyer erklärte auf Anfrage: `Wir haben das Verfahren an die StA Frankfurt/Main abgegeben.`“

 

Inzwischen, so ist zu hören, sei alles bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/ Main gelandet. Oberstaatsanwältin Doris Möller Scheu bestätigte den Eingang der Anzeige, der Vorgang werde von einer speziellen Abteilung geprüft, die für Umwelt und Tierschutz zuständig ist. Geprüft werden sollen die Beweise von Peta, möglicherweise müssten Gutachten herangezogen werden.

 

Von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) heißt es, man habe keine  Veranlassung, auf die Pressemeldung von Peta zu reagieren. Sollte Klage erhoben werden, werde man sich damit befassen.


Peta ließ durch Rechtsanwältin Dr. Davina Bruhn an Raimund Hesse schreiben: „Die Strafanzeige wurde seitens PETA nach umfangreichen Recherchen erstattet. Dieser Zeitpunkt richtete sich nicht nach einem Turnier, auf dem Matthias-Alexander Rath geritten ist. Die Anzeige stützt sich schließlich auch nicht ausschließlich auf das auf diesem Turnier gezeigte Verhalten. Abgesehen davon, dass es einem Anzeigeerstatter bei einem Offizialdelikt grundsätzlich nicht obliegt, die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft herauszufinden (die sie selbst ja augenscheinlich auch nicht richtig einordnen kann), wurde selbstverständlich auch bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück Strafanzeige erstattet. Die  Recherchen von PETA sind immer exakt und präzise, eine Irritation wg. einer solchen Lappalie, welche Staatsanwaltschaft nun zuständig ist oder nicht, widerspricht dem nicht. Im Übrigen ist hier bekannt, dass es sich um Hagen a.T.W. handelt, die äußerst umfangreiche (19 Seiten) Strafanzeige mit vielen Anlagen enthält selbstverständlich die korrekten Angaben.“

 

Interessant in diesem Zusammenhang die per E-Mail gestellte Frage des deutschen Künstlers und früheren Pferdemannes Winfried Flach aus Mallorca: „Warum geht Peta nur auf die deutschen Reiter los, wird aber nicht in Holland vorstellig, wo die Rollkur ja letzten Endes nicht erfunden, aber perfektioniert wurde?“

 

 

 

 

 

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