Ab Oktober wieder Großveranstaltungen in der Schweiz zulässig, wenn... Drucken
Geschrieben von: Florian Brauchli/ PferdeWoche/ DL   
Freitag, 14. August 2020 um 11:25

Bern. In seiner Pressekonferenz gab der Schweizer Bundesrat bekannt, ab dem 1. Oktober Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen wieder zuzulassen, wie die Schweizer PferdeWoche veröffentlicht.

 

Dies bedeutet, es ist nach wie vor möglich, dass der CHI Genf im Dezember und der CSI Basel im Januar 2021 stattfinden können. Allerdings gelten strenge Schutzmassnahmen und die Kantone müssen die Anlässe bewilligen. Dabei müssen die Kantone ihre epidemiologische Lage und ihre Kapazitäten für das Contact Tracing berücksichtigen. Damit will der Bundesrat sicherstellen, dass sich die Situation in der Schweiz nicht verschlechtert. Gleichzeitig trägt er mit dem vorsichtigen Öffnungsschritt den gesellschaftlichen Bedürfnissen sowie den wirtschaftlichen Interessen der Sportvereine und Kulturveranstaltern Rechnung.

Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind in der Schweiz seit dem 28. Februar 2020 verboten. Dieses Verbot ist eine der zentralen Maßnahmen, mit der die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus reduziert werden konnte. Es gilt bis am 31. August und wird nun um einen Monat bis Ende September verlängert. Damit erhalten die Kantone Zeit, um das Bewilligungsregime vorzubereiten und wenn nötig die Kapazitäten für das Contact Tracing zu erhöhen.

Nicht profitieren kann davon das Springreiterturnier in Humlikon, wo auch die Schweizer Meisterschaft Springen der Elite durchgeführt werden sollte. „Wir sind sehr enttäuscht und hatten gehofft, dass die Begrenzung auf 1000 Personen Ende August fällt“, sagt OK-Co-Präsident Paul Freimüller auf Facebook. Das bestehende Schutzkonzept wäre auch auf eine größere Anzahl von Zuschauern und Teilnehmern anwendbar gewesen.

 

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