| Neue Regeln im Internationalpen Springsport |
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| Geschrieben von: Offz/ DL |
| Sonntag, 09. November 2025 um 15:41 |
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Hongkong. Auf der Generalversammlung des Reiter-Weltverbandes (FEI) in Hongkong wurden auch neue Regeln für den Springsport verabschiedet, die ab dem 1. Januar 2026 gelten. Die FEI-Generalversammlung hat am 7. November in Hongkong, China, die überarbeiteten Springregeln demokratisch verabschiedet. Sie treten am 1. Januar 2026 in Kraft. In einer gesonderten Abstimmung wurde außerdem der neue Artikel 259 zu Verwarnungen angenommen. t. Dieser Artikel sieht eine obligatorische Verwarnung für alle Fälle von Blutungen vor, die durch den Reiter („athletenbedingt“) oder durch Ausrüstung verursacht werden. Erhält ein Reiter innerhalb von zwölf Monaten zwei „Gelbe Karten“, erfolgt eine automatische Sperre für einen Monat und zieht eine Geldstrafe in Höhe von CHF 1000 nach sich. Gemäß der neuen Regel ist in allen Fällen von Blutungen eine obligatorische Untersuchung durch die Jury in Anwesenheit des offiziellen FEI-Tierarztes erforderlich, um die Wettkampftauglichkeit des Pferdes zu beurteilen. Nur wenn das Pferd wettkampftauglich ist, darf es am Turnier weiter teilnehmen. Leider kam es in den letzten Wochen trotz eines transparenten Konsultationsprozesses seit März zu Verwirrungen, Fehlinterpretationen und falschen Informationen in den Medien und sozialen Netzwerken. Während dieser Zeit hat der Internationale Springreiter-Club (IJRC) – eine offizielle Interessengruppe der FEI – regelmäßig Aktualisierungen zu seinen Vorschlägen für künftige Sanktionen und andere Regeln veröffentlicht. Es ist wichtig zu betonen, dass Blutfälle im Springreiten äußerst selten vorkommen. Bis Oktober 2025 gab es bei 340.000 Starts bei FEI-Springturnieren lediglich in 0,029 Prozent der Fälle einen Verstoß gegen die Blutregel. Das IJRC hat sich nie für mildere Sanktionen bei entsprechenden Fällen ausgesprochen und ist der Ansicht, dass die neue Regel tatsächlich strenger ist und schwerwiegendere Konsequenzen nach sich zieht. Der IJRC bedauert, dass Kritiker Artikel 259 isoliert betrachtet haben, anstatt ihn in Verbindung mit den ergänzenden Regeln zu interpretieren, die eine Disqualifikation bei Sporeneinsatz (auch wenn kein Blut sichtbar ist) und für Misshandlung des Pferdes vorschreiben, die dem FEI-Tribunal zur Verfolgung schwerwiegender Sanktionen vorgelegt werden kann. Von Anfang an strebte der IJRC eine gemäßigtere Reaktion an. Eine Mikroverletzung an einem Pferd führte letztes Jahr zum Ausschluss des gesamten brasilianischen Teams bei den Olympischen Spielen in Paris, was unserer Meinung nach übertrieben war. Andererseits hat ein Ausschluss nach einer von Fehlern überladenen Parcoursvorstellung nahezu keine Konsequenzen. Infolge der neuen Regel werden fahrlässiges Reiten oder Blutungen (auch geringfügige), die wiederholt durch Ausrüstung oder Zaumzeug verursacht werden, bei demselben Athleten strenger bestraft als bisher. In einer Pressemitteilung zur Verabschiedung der überarbeiteten FEI-Springregeln durch die FEI-Generalversammlung hob die FEI die bedeutenden Verbesserungen des Pferdewohls durch die neue Regel hervor und erklärte sich bereit, ein harmonisierteres System für alle Disziplinen zu prüfen. Die FEI verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Pferdemisshandlung: ++ Zuvor wurden Blutungen nicht tierärztlich untersucht, nun ist eine Tauglichkeit für eine Konkurrenz obligatorisch. ++ Zuvor war die Entscheidung über einen Ausschluss subjektiv; nun ist das Sanktionssystem objektiv. Bisher erfolgte die Disqualifikation erst nach dem Springen, das Pferd konnte am Turnier teilnehmen und der Reiter wurde nicht gesperrt (außer in schweren Fällen von Misshandlung des Pferdes). Nunmehr gibt es bei Blutungen, die vom Reiter verursacht wurden oder auf Ausrüstung zurückzuführen sind, eine schriftliche Verwarnung. Eine zweite Verwarnung innerhalb von zwölf Monaten führt zu einer sofortigen einmonatigen Sperre und einer Geldstrafe von CHF 1000. ++ Die Regeln zur obligatorischen Disqualifikation bei übermäßigem Sporeneinsatz bleiben unverändert und gelten weiterhin, ebenso wie die Regeln bei Tierquälerei. In allen Fällen von Blutungen muss das Pferd von der Jury in Absprache mit dem Veterinärbeauftragten für wettkampftauglich befunden werden, bevor es am Turnier teilnehmen darf. Die Regel, die es der Jury erlaubt, das Pferd während des Springens aus Sicherheits- und Tierschutzgründen anzuhalten, bleibt unverändert und gilt weiterhin. Die Aufgaben der Offiziellen und des Vorsitzenden der Turnierjury, denen der IJRC voll vertraut, bleiben klar und unverändert. Sie konsultieren nun den Veterinärbeauftragten, um die Wettkampftauglichkeit des Pferdes zu beurteilen.
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