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Deutsche FN verliert endgültig Prozess gegen Deußer PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: A.K.   
Mittwoch, 24. Februar 2010 um 17:08


Hamm. Die deutsche Reiterliche Vereinigung, FN, verlor vor dem Oberlandesgericht Hamm endgültig den Prozess gegen den Hünfelder Daniel Deußer. Die Verweigerung einer Jahreslizenz war rechtswidrig, wie das Gericht feststellte (OLG Hamm, Beschlüsse vom 10.02.2010 / AZ I-8 U 195/08 und I-8 U 196/08).

Profi-Springreiter Daniel Deußer, in der aktuellen Weltrangliste auf Platz 14 und damit hinter Marcus Ehning, Ludger Beerbaum und Marco Kutscher viertbester Deutscher, hat sich vor dem Oberlandesgericht Hamm endgültig gegen die Deutsche Reiterliche Vereinigung durchsetzen können.

 

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hatte Deußer in den Jahren 2008 und 2009 mehrfach aufgrund eines behaupteten Medikationsvergehens bei der Wellington Masters Horse Show in Florida/USA im Februar 2007  die sog. „Jahresturnierlizenz“ entzogen, um ihn zu sperren. In mehreren Verfahren vor dem Landgericht Münster, der Kartellkammer des Landgerichts Dortmund, dem Großen Schiedsgerichts der FN hatte mal Deußer, mal die FN die Oberhand behalten. Deußer hatte sich mehrfach mit Erfolg im Rahmen von einstweiligen Verfügungen gegen diese Sperre zur Wehr setzen und ein weiteres Startrecht erstreiten können. Im Oktober 2009 jedoch hatte die FN im Rahmen einer Hauptsacheentscheidung vor dem Landgericht Münster zunächst Recht bekommen, der Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde im Nachhinein für unbegründet erklärt. Hiergegen wehrte sich Deußer in zwei parallelen Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm und bekam nunmehr endgültig Recht.

 

Das OLG Hamm stellte fest:

„...Die Voraussetzung für die Verweigerung der Jahresturnierlizenz nach § 20 Ziff. 1 LPO lag nicht vor. Gem. § 20 Ziffer 1 LPO kann die Ausstellung der für die Teilnahme an Leistungsprüfungen erforderlichen FN-Jahresturnierlizenz nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Die Vorschrift selbst nennt als wichtigen Grund beispielhaft eine durch die FEI ausgesprochene Ordnungsmaßnahme oder einen Verstoß gegen die sportlich faire Haltung und die reiterliche Disziplin....“

 

Das OLG Hamm stellte jedoch fest, dass ein solcher wichtiger Grund hier nicht vorgelegen hat.

 

Insofern steht fest, dass die wiederholten Versuche der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Deußer durch Entzug bzw. Nichterteilung der Jahresturnierlizenz an der Ausübung seines Berufes zu hindern, rechtswidrig waren.

*****************

BAUMEISTER Rechtsanwälte vertreten in Person der Rechtsanwälte Andreas Kleefisch und Dr. Frank Andexer seit Jahren deutsche und internationale Spitzenreiter in sport- und verbandsrechtlichen Belangen. Bei Verfahren gegen die FEI - dem Internationalen Reitverband -  und vor dem CAS - dem Internationalen Sportgerichtshof -, beide mit Sitz in der Schweiz , arbeiten sie dabei mit dem einschlägig bekannten Schweizer Pferdesportrechtler Dr. Ulf Walz aus Basel zusammen.

 


 

 

 


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