Sie befinden sich hier: Home Magazin Urteil gegen früheren CHIO-Vermarkter Götz verschoben

Wer ist Online

Wir haben 1495 Gäste und 1 Mitglied online

Suche

Anzeige

Anzeigenschaltung

Google Translate

German Chinese (Simplified) Chinese (Traditional) Czech Danish Dutch English French Galician Greek Hungarian Italian Japanese Norwegian Polish Portuguese Romanian Russian Spanish Swedish Turkish Ukrainian

Zugriffe seit 16.09.2009

Anmeldung



Anzeige

Banner

Anzeige

Anzeige

Banner

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Fotoanfragen über KHFrieler@aol.com

Anzeige

Banner

Anzeige

Banner
Anzeige



Urteil gegen früheren CHIO-Vermarkter Götz verschoben PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dieter Ludwig   
Donnerstag, 24. Juli 2014 um 11:26
Aachen. Ohne Angaben von Gründen wurde die Urteilsverkündung in Sachen Wolfgang Götz gegen die Aachener Reitturnier GmbH (ART) vom Landgericht Aachen auf den 15. August verschoben. Statt an diesem Freitag, 25. Juli, will das Landgericht Aachen nun das endgültige Urteil in der Sache Wolfgang Götz und Aachener Reitturnier GmbH (ART) am 15. August (09.00 Uhr) verkünden. Damit soll ein nunmehr 19-jähriger Rechtsstreit zu Ende gehen, „dazu gezählt werden müssen weitere 18 Monate außergerichtlicher Streitereien“, so Götz. Der Schwabe mit Wohnsitz in London war 1991 als Vermarkter des Offiziellen Internationalen Reit- und Fahrturniers (CHIO) von Veranstalter Aachen-Laurensberger Rennverein (ALRV) von Präsident Hugo Cadenbach und Vize Kurt Capellmann unter Vertrag genommen worden. Der Kontrakt wurde 1994 um vier weitere Jahre verlängert, aber plötzlich 1995 durch den neuen ALRV-Präsidenten Klaus Pavel gekündigt mit der Begründung, Götz könne das Vereinbarte nicht leisten. Damit begannen die juristischen Auseinandersetzungen bis vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der BGH gab den Rechtsstreit zurück nach Aachen, wo nun Richter Armin Bucher am 15. August das endgültige Urteil sprechen soll. Wolfgang Götz (59) hatte zunächst Schadenersatz in Höhe von zwölf Millionen Mark gefordert, inzwischen die Ansprüche auf zwei Millionen Euro zurückgeschraubt.
 


Um die Nutzbarkeit unserer Seiten zu verbessern, verwenden wir Cookies. Falls Sie mit der Speicherung von Cookies nicht einverstanden sind, finden Sie hier weitere Informationen. Weitere Informationen >>> Cookie-Hinweis.

Hinweis >>>