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Die neue Verbotsliste der WADA PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Offz/ DOSB/ DL   
Mittwoch, 11. Januar 2017 um 11:54

Frankfurt/ Main. Die neue Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) für das Jahr 2017 liegt nun auch auf Deutsch vor. Darauf weist die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) hin.

 

Die neue Liste der Welt-Antidoping-Agentur (WADA) trat am 1. Januar diesen Jahres in Kraft, somit sind folgende Änderungen ab sofort gültig. Unter anderem sind die Substanzklassen S3, Beta-2-Agonisten, S6, Stimulanzien und S7-Narkotika präzisiert und in Teilen geändert worden.

 

In der Substanzklasse S3. Beta-2-Agonisten sind Beispiele für jederzeit verbotene Beta-2-Agonisten nun explizit namentlich genannt, darunter auch die Substanz Higenamin, die in einigen Nahrungsergänzungsmitteln nachgewiesen wurde. Higenamin wird in Deutschland nicht als Wirkstoff in Medikamenten eingesetzt. Zudem ist die inhalative Tageshöchstdosis für Salbutamol in der neuen Verbotsliste präzisiert worden. Für Salmeterol wird erstmalig eine inhalative Tages-höchstdosis angegeben.

 

In der Substanzklasse S6. Stimulanzien ist die Substanz Lisdexamfetamin nun namentlich  in der Verbotsliste 2017 aufgeführt, dies erfolgte bisher nicht. Aufgrund ihrer Ähnlichkeit zu Amfetamin, welches im Wettkampf verboten ist, zählte die Substanz Lisdexamfetamin jedoch bereits in den Vorjahren zu den im Wettkampf verbotenen Stimulanzien.

 

Die Substanzklasse S7. Narkotika ist um die Substanz Nicomorphin erweitert worden.

Die WADA-Verbotsliste 2017 (Deutsch und Englisch) findet sich auf der Homepage der NADA, ebenso eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen im Detail
 


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