Und doch kein Ende im Austria-Dressur-Fall... Drucken
Geschrieben von: DL   
Mittwoch, 20. Februar 2013 um 09:52

Innsbruck. Das Verfahren gegen die österreichische Dressurreiterin Ulrike Prunthaller und deren Coach Fritz Atschko hat eine Fortsetzung. Die Disziplinaranwältin legte gegen das Urteil Einspruch ein.

 

 

Das Verfahren am 11. Februar im „Haus des Sports“ von Tirol in Innsbruck sollte der Schlusspunkt sein über ein bereits eineinhalb Jahre dauerndes Verfahren gegen die österreichische Dressurreiterin Ulrike Prunthaller und ihren Trainer Fritz Atschko. Der Senat des Sportgerichts verhängte nach vier Stunden gegen Prunthaller (28) eine Geldbuße von 4.000 Euro und eine Sperre von neun Monaten, die nun im April bereits abgelaufen gewesen wäre, weil die Reiterin schon über einen längeren Zeitraum für Turniere kein Startrecht mehr erhalten hatte. Für Fritz Atschko verkündete die Senatsvorsitzende Dr. Angelika May eine Geldstrafe von 5.000 €. Dagegen legte nun die Disziplinaranwältin Dr. Cornelia Sprung (45) Einspruch ein, aus dem Umfeld der Innsbruckerin verlautet, ihr seien die verhängten Strafen nicht hoch genug ausgefallen.

 

Beide Beschuldigten waren verdächtig, mit tierquälerischen Methoden trainiert  und sich auch auf Turnieren mit Pferden vom Bartlgut in Neuhofen unreiterlich verhalten zu haben. Sämtliche Vorwürfe ließen sich auch durch Zeugen nicht erhärten, im Gegenteil, auch die Besitzer des Bartlguts stellen sich mit Nachdruck hinter Prunthaller und Atschko. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren nach drei Monaten ein. Laut Atschko-Anwalt Dr. Harald Korp habe das Vorhandensein eines „Stromgeräts, „Stupfer“ genannt, einen totalen Freispruch vor dem Sportgericht am 11. Februar in Innsbruck verhindert.

 

Dass Pferde auf dem Bartlgut „gestromt“ wurden, konnte bei der Verhandlung kein Zeuge bestätigen. Der Strafrahmen bewegt sich beim Nachweis von Tierquälerei „zwischen einer Sperre von einem Monat und fünf Jahren“, so Korp.

 

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