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Klage gegen Ludger Beerbaum abgewiesen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dieter Ludwig   
Dienstag, 20. September 2022 um 20:55

Münster. Die Staatsanwaltschaft Münster hat die Klage gegen den erfolgreichsten deutschen Nationen-Preisreiter Ludger Beerbaum wegen tierquälerischer Methoden im Training abgelehnt.

Die Staatsanwaltschaft Münster hat die Klage gegen Springreiter Ludger Beerbaum (Riesenbeck) wegen tierquälerischer Trainingsmethoden von Springpferden im Training abgewiesen. Geklagt hatte die Tierschutz-Organisation PETA. PETA wiederum hatte sich Filmaufnahmen des Privatsenders RTL zu Nutze gemacht, wonach im Stall Beerbaum in Riesenbeck mit unreiterlichen Methoden Pferde zum Springen angehalten würden, was früher Barren hieß und inzwischen in Touchieren umbenannt wurde. Dazu hatte RTL eine sogenannte Praktikantin in den Stall Beerbaum eingeschleust, um entsprechende Filmaufnehmen zu liefern, außerdem agierte dabei der bekannt verdeckte Ermittler Günter Walraff. Der Clou schien perfekt. RTL hatte seinen Coup und die Schlagzeilen vom „Skandal im Stall Beerbaum“, dem deutschen Rekord-Internationalen mit 135 Einsätzen für Deutschland in einem Preis der Nationen. Die deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) sprach ebenfalls von nicht erlaubten Trainingsmethoden.

Doch nun der Spruch der Staatsanwaltschaft Münster. Dort sah man keine verbotenen Trainingsmethoden auf den Filmstreifen, dazu hätten die Pferde anschließend Zeichen von Schmerz erkennen lassen müssen, was nicht gegeben gewesen wäre. Somit wurde eine Anklage gegen Beerbaum wegen Tierquälerei verworfen. PETA gab sich empört, von der FN in Warendorf war bisher noch kein Entgegnung zu hören, was Beerbaum dahingehend kommentierte: „Ohne Worte.“ PETA will in Berufung gehen, im Hinblick auf die FN ist damit zu rechnen, dass dort nach eigenen Regeln vorgegangen wird, wie die Vergangenheit zeigte an den Beispielen bei Christian Ahlmann, Daniel Deußer und Isabell Werth...

 

 

 


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