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Das FEI-Reglement verhindert Comeback von Jessica von Bredow-Werndl in Ludwigsburg PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: fn-press/ DL   
Freitag, 16. September 2022 um 16:38

Warendorf/ Lausanne. Für das in der nächsten Woche in Ludwigsburg vor Schloss Monrepos angesagte Dressurturnier hatte Doppel-Olympiasiegerin Jessica von Bredow-Werndl ihr Reckkehr ins Viereck nach der Mutterschaft angekündigt, sehr zur Freude der Zuschauer und des Veranstalters. Doch aufgrund des Reglements des Weltverbandes darf sie nichtz starten, da zwischen Geburt eines Kindes und Rückkehr in den offiziellen Sport sechs Monate Pause dazwischen liegen müssen. Das entscheidende Wort sollte in solchen Fällen ein kompetenter Arzt sprechen dürfen – nicht das Reglement.

 

 

 

Nach der Geburt ihrer Tochter im August wollte Jessica von Bredow-Werndl (Aubenhausen) beim Ludwigsburger Pferdefestival vom 22. bis 25. September wieder zurück in den offiziellen internationalen Dressursport. Aufgrund der Regelungen zum Mutterschutz seitens des Weltverbandes (FEI) wird ihr jedoch eine Startgenehmigung verweigert. Aus Sicht der deutschen Föderation (FN) müsste ihr nicht nur die Teilnahme gewährt, sondern auch die Regelung umformuliert werden.

Die zweifache Olympiasiegerin und dreifache Europameisterin hatte sich nach ihrer Babypause für einen Start beim internationalen Ludwigsburger Pferdefestival entschieden – der ihr jedoch von der FEI aufgrund der „Maternity Leave Rule“ verwehrt wird. Nach Einschätzung der Ahtletin und der FN sind in der Regelung aber Möglichkeiten für einen früheren Wiedereinstieg genannt – das heißt, dass der Mutterschutz laut FEI-Klausel auch kürzer sein kann und von Bredow-Werndl starten dürfte. Da vor dem Turnier nicht bei einem Einspruch  mit einer Entscheidung des FEI Tribunals zu rechnen wäre, verzichten die FN und von Bredow-Werndl darauf, vor das FEI-Tribunal zu ziehen und dort um einen Start zu kämpfen, so dass sie ihre Teilnahme zurückzog.

 

 

Die „Maternity Leave Rule“ ist bereits seit einiger Zeit Thema im internationalen Pferdesport. Die FN hat gemeinsam mit Aktiven und Ausschüssen bereits im Sommer einen Vorschlag zur Änderung und Flexibilisierung der Regel entwickelt und wird ihn den Fristen entsprechend im kommenden Jahr bei der FEI einreichen. Zur Erklärung: Die FEI legt ihre aktuelle Regelung so aus, dass es zwei Szenarien für Athletinnen gebe, die aufgrund einer Schwangerschaft sportlich pausieren müssen. Bei der ersten Variante melden sie keinen „Maternity Leave“ an, setzen so lange aus, wie sie es für richtig halten und können auch nach Belieben wieder ins Turniergeschehen eingreifen. Allerdings verlieren sie in diesem Zeitraum ihre  Weltranglistenpunkte. Bei der anderen Variante geben sie einen Sperrzeitraum von mindestens sechs Monaten an, in denen sie keine Turniere bestreiten. In dieser Zeit behalten sie 50 Prozent ihrer Ranglistenpunkte der entsprechenden Monate.

 

 

Nach Auffassung von FN-Justitiarin Constanze Winter ist diese Auslegung von der Regelung nicht gedeckt. Sie erklärt: „Unsere Interpretation der Regelung ist, dass wenn Athletinnen Mutterschaftsurlaub beantragen, die FEI mindestens sechs Monate gewähren muss. Demgegenüber ist nicht geregelt, dass eine Athletin auch sechs Monate pausieren muss. Die Sportlerinnen können ihn also früher beenden. Mit dem Monat, in dem sie das erste Mal wieder starten, endet der Erhalt der alten Punkte aus dem vorherigen Anrechnungszeitraum.“

 

 

Jessica von Bredow-Werndl, deren zweites Kind am 11. August geboren wurde, hatte sich entschieden, Mutterschutz bei der FEI zu beantragen. Sie sagt: „Ich kenne das Reglement und hätte mit einem Start in Ludwigsburg in Kauf genommen, die entsprechenden Ranglistenpunkte zu verlieren. Jetzt gar nicht starten zu dürfen, finde ich ungerecht. Die Entscheidung kann ich angesichts des Wortlauts der FEI-Regelung nicht nachvollziehen.“ (In Artikel 2.3 der FEI heißt es: „The minimum length of time for which an Athlete may be granted a maternity/medical leave is six months; if the maternity/medical leave lasts less than six months, no point will be retained from the corresponding month of the preceding year. Übersetzt: „Die Mindestdauer, für die einer Athletin ein Mutterschafts-/Krankheitsurlaub gewährt werden kann, beträgt sechs Monate; wenn der Mutterschafts-/Krankheitsurlaub weniger als sechs Monate dauert, wird kein Punkt aus dem entsprechenden Monat des Vorjahres einbehalten“).

 

 

 

 

 


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