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Pferderechtsanwälte diskutierten diesmal online... PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Offz/ DL   
Montag, 28. Juni 2021 um 15:20

Zum 17. mal wurden auf dem Pferderechtstag aktuelle Themen von Fachleuten – diesmal online wegen der Corona-Pandemie – vorgetragen und diskutiert. Darunter z.B. Urteile zum Pferdekauf, Referate zum neuen Pferdekaufrecht oder Hybrid- und Online-Auktionen sowie über Haftungen in Tierärztepraxen.

 

Bereits zum siebzehnten Mal trafen sich Deutschlands Pferderechtsanwälte auf dem zentralen Deutschen Pferderechtstag , der führenden Fach - und Fortbildungsveranstaltung für Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Pferderecht sowie für Pferdesachverständige und Pferdefachtierärzte mit Interesse an juristischen Fachfragen. An diesem Fachkongress nahmen Teilnehmer aus der gesamten Bundesrepublik, der Schweiz, den Niederlanden und aus Österreich teil. Corona bedingt konnte dieses Jahr die Veranstaltung nur virtuell online stattfinden. Trotzdem war das Interesse wieder sehr hoch aufgrund der wichtigen Themen und der Expertise der Referenten.

Der Fachkongress wurde am 18.6.2021 eröffnet von Prof. Dr. Ansgar Staudinger (Universität Bielefeld) mit dem schon traditionellen Schuldrechts-Update 2021 mit den über das Jahr gesammelten Entscheidungen mit besonderer Bedeutung für den nationalen und internationalen Pferdehandel sowie weiterer Rechtsprechung mit direktem Einfluss auf die Pferdewirtschaft und den Pferdesport. Allein 28 Urteile zum Tierkauf wurden vorgestellt und besprochen sowie Fragen zur Zuständigkeit von Gerichten, Fragen zu Equidenpässen, zur Kaufuntersuchung und zur Tierarzthaftung sowie über 30 Urteile zur Tierhalterhaftung und vieles mehr.

Bis zum 1. Juli 2021 muss Deutschland die europäische Richtlinie RL 771/2019/EU (Warenkaufrichtlinie) in deutsches Recht umsetzen. Das hat erhebliche Folgen für die Gewährleistung im Vieh – und Tierhandel und im Verbrauchsgüterrecht zur Folge. Dazu lagen bereits Regierungsentwürfe zur Änderung der Kaufrechtsbestimmungen im BGB vor, welche jedoch den Tierhandel nicht wie eigentlich möglich davon ausnehmen. Die umfangreichen Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen z. B. von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) konnten am 24.6.2021 bei der letzten Lesung im Bundestag zumindest einen Teilerfolg dahingehend erzielen, dass die Fristen im Rahmen des § 476 BGB bezüglich einer Beweislastumkehr nicht verändert bzw. verlängert wurden.  Prof. Dr. Ansgar Staudinger hat sich proaktiv mit den erwartbaren Gesetzesänderungen auf dem Deutschen Pferderechtstag auseinandergesetzt und ist ausführlich auf die Änderungen im BGB eingegangen und hat die Auswirkungen auf den Pferdehandel deutlich gemacht. Die profunde Darstellung der Auswirkungen auf den Handel mit Pferden vor allem im B2C Bereich ergibt einen sehr hohen Handlungsbedarf und ein neues Pferdekaufrecht, welches ab dem 1.1.2022 wirksam wird. Es bleibt eine Übergangs-/Anpassungsfrist vom 1.7.2021 bis 31.12.2021 die es proaktiv zu beachten gilt. Der Deutsche Pferderechtstag wird dazu den Fachleuten ein Spezialseminar im Herbst anbieten zu ab dem 1.1.2022 gültigen Klauseln und AGB Optionen.

Die in Corona Zeiten stark gestiegenen Hybrid- und Online Auktionen von Pferden produzieren neue rechtliche Problemstellungen. Der bekannte Auktionator Dipl.Ing.agr. Volker Raulf präsentierte sehr anschaulich konkrete Zahlen, Daten, Fakten und weitere Entwicklungen aus seiner umfangreichen Praxis, die einen klaren Trend aufzeigten. Vor allem der Wert absoluter Transparenz verbunden mit nachvollziehbarem Bieterverhalten wurde sehr deutlich dargestellt.

Die damit verbundenen rechtlichen Probleme und Lösungen zum Fernabsatz von Pferden wurden dann aus anwaltlicher Sicht von einem ausgewiesenen Vertriebsrechtsexperten Rechtsanwalt  Dr. Hermann Lindhorst fachkundig beleuchtet. Besonders das Verbrauchern u.U. erwachsende Widerrufsrecht wurde unter dem Aspekt des Tierschutzes kritisch hinterfragt unter Hinweisen, wie dieser Risikobereich in der Praxis vermieden werden sollte. Unter anderem verwies der Referent auch auf die Option eine Schiedsgerichtsbarkeit bei Pferdefällen.

Das tierärztliche Schwerpunktthema 2021 war die Leitfadensammlung zu häufigen tierärztlichen Tätigkeiten in der Pferdepraxis und deren Bedeutung für das Haftungsregime in Pferdepraxen Dabei ging es um Fragen zu Aufklärungspflichten von Pferdetierärzten, zu Kaufuntersuchungen bis zu Behandlungen und Impfungen welche von  Prof. Dr. med. vet. Karsten Feige aus Hannover sehr sachlich und kompetent dargestellt wurden. Allein die Tagungsunterlagen dazu waren so umfangreich und vollständig zusammengestellt, dass Teilnehmern eine Vorstellung der umfangreichen Leistungen der GPM (Gesellschaft für Pferdemedizin) für deren Mitglieder vermittelt wurde.

Ein weiteres Thema für die anwaltliche Praxis war das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, wenn Pferde betroffen sind. Hier gibt es oft erhebliche Probleme, über welche aus richterlicher Sicht von der Vorsitzenden Richterin am Landgericht, Astrid Siegmund, sehr anschaulich mit Bespielen mit betroffenen Pferden vorgetragen wurde. Dabei konnten aus richterlicher Sicht den Anwälten wertvolle Hinweise übermittelt werden zur Optimierung der Erfolgsaussichten von entsprechenden Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz.

Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Tübinger Rechtsanwalt Thomas Doeser in Kooperation mit der Deutschen Anwalt Akademie Berlin .

Weitere Informationen findet man im Internet unter www.pferderechtstag.de

 


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