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"Blutgrätsche" - Kommentar von Dr. Peter F.Cronau PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Peter Cronau   
Donnerstag, 27. Oktober 2011 um 09:41

Argenbühl. Die inzwischen heftig geführten Diskussionen im Reitsport, die Regel unterschiedlich auszulegen, Pferde bei sichtbaren Spuren von Blut im Wettbewerb zu disqualifizieren, nimmt der renommierte internationale Veterinär Dr. Peter F. Cronau zum Anlaß für einen Kommentar unter der Überschrift „Blutgrätsche“.

 

Jeder andere Befürworter  des neuen Vorschlags des Weltverbandes (FEI) außer einem Tierarzt, ist subjektiv und kaschiert dabei irgendwelche Hintergedanken. Fakt ist, dass ein Tropfen Blut bereits eine Verletzung der körperlichen Integrität darstellt. Beim Menschen nennt man das Körperverletzung, was strafrechtlich beispielsweise bei einem möglichen verschuldeten Unfall verfolgt werden muss, also zum Staatsanwalt geht. Die Rechtsprechung hat beim Pferd in der Vergangenheit ähnlich entschieden, weswegen beispielsweise beim Setzen einer Injektion, wo ja auch die körperliche Integrität verletzt wird, ein hohes Maß an Aufklärung nebst Dokumentation gefordert wird.

 

Im Reitsport gibt es zwei Standard-Schwachstellen, wobei Sporenverletzungen an der Brustwand ebenso oft auftreten wie Blut aus dem Maul. Eine Brustwandverletzung kann sich jeder ansehen, sie liegt offen. Ausbreitung und Tiefe der Wunde kann sogar von Laien beurteilt werden. Beim Maul ist das schon etwas schwieriger. Deshalb ist die Beurteilung der Ursache für ein blutendes Maul einem Fachmann, also einem erfahrenen Tierarzt zu überlassen.

 

Der häufigste Grund für das Bluten aus dem Maul beim Dressurpferd ist der sogenannte Ladendruck. Dieser entsteht an der Stelle im Unterkiefer, wo keine Zähne sich befinden und das Gebiß – beim Dressurpferd in der Regel die starre Dressur-Kandarenstange – auf die ungeschützte Schleimhaut zu liegen kommt. An dieser Stelle liegen die Knochenhaut und der Unterkiefer ohne Zwischengewebe sozusagen frei unter der Schleimhaut. Hier kommt es zu den häufigsten Verletzungen. Sieht man einmal von Pferden ab, die von Natur aus eine dünne papyrusähnliche Mund-Schleimhaut haben, resultieren die Maulverletzungen ganz einfach auf zu starken Einwirkungen des Reiters. Das Gebiss ist eine Hilfe bei der Kommunikation zwischen

Reiter und Pferd und kein Bestrafungstool! Einmal verletzt und immer wieder geritten, hat die Schleimhaut keine Chance mehr, auszuheilen. Ein offener blutender Ladendruck benötigt mindestens acht Wochen zur Ausheilung, bevor überhaupt wieder Trense oder Kandare angebracht werden können.

 

Liegen nach diesen Erkenntnissen Gründe vor, ein blutendes Maul zu legalisieren? Diese Frage kann und muss immer mit „NEIN“ beantwortet werden. Also ein Tropfen Blut aus dem Maul, braucht zum Zwecke einer möglichen Startgenehmigung gar nicht untersucht werden, ein Tropfen Blut muss konsequenterweise, wie auch schon öfters in der Vergangenheit praktiziert, zum Ausschluss führen. Weiche Kompromisse verfolgen nur Eigeninteresse, schaden dem Ansehen des Sports, dem Reiter, Trainer, Chef d’Equipe, der Mannschaft und der FEI, aber was am Wichtigsten ist – der Kreatur Pferd.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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