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FN einigt sich mit Jan Tops - und wird dennoch zur Verliererin... PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dieter Ludwig   
Mittwoch, 22. November 2017 um 22:34

Dortmund. Die deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und der Niederländer Jan Tops haben sich vor der letzten Verhandlung noch vor Betreten des Landgerichts Dortmund geeinigt, vor dem finalen Urteilsspruch. Die FN hat dennoch verloren, nicht nur finanziell…Und es könnte Fortsetzungen geben...

 

 

„High Noon“, sogar die Uhrzeit stimmte, nämlich 12.00 Uhr mittags, Landgericht Dortmund, 22. November 2017, Raum 247. Doch niemand zog mehr den Colt, die zehnjährige Verfahrensdauer zwischen dem deutschen Verband in Warendorf und dem Niederländer Jan Tops als ehemaligem Arbeitgeber des Klägers Daniel Deußer war außergerichtlich beendet worden. Es ging um 130.000 Euro, die Warendorf zu zahlen hatte, aber immer wieder dagegen anging, obwohl mehrere Gutachter unabhängig voneinander zu dieser Summe kamen. Tops stritt um Geld, das sein ehemaliger Bereiter und Angestellter Daniel Deußer hätte auf Turnieren mit Tops-Pferden einreiten können, aber die FN hatte dem Deutschen die Turnierlizenz verweigert. Zu unrecht, wie in allen gerichtlichen Distanzen festgestellt wurde. Warendorf marschierte stur von Instanz zu Instanz – und verlor.

 

Zur außergerichtlichen Vereinbarung veröffentlichte die FN folgenden Wortlaut: „Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und Daniel Deusser haben heute einen langwierigen Rechtsstreit vor dem Landgericht Dortmund über eine Schadensersatzforderung des erfolgreichen Reiters gegen seinen Dachverband infolge einer 2008 temporär verweigerten Turnierlizenz gütlich beilegen können. Sie verzichten damit auf eine juristische Entscheidung des Rechtsstreits. Über die Höhe der Vergleichssumme und den weiteren Inhalt des Vergleichs wurde Stillschweigen vereinbart. Mit der Beilegung dieses Rechtsstreits können sich alle Beteiligten wieder ausschließlich dem erfolgreichen Bestreiten des Turniersports widmen.“

 

Sollte Tops auch unter 100.000 Euro geblieben sein, aber durch Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gebühren für Gutachter – und immer auch die Gegenseite auf der Sollseite, dazu der Gang vor den Bundesgerichtshof – da dürfte sich ein höherer sechsstelliger Betrag angehäufelt haben, zahlbar von der FN…Verlorenes oder gar verschleudertes Geld. Dazu der Imageverlust, der in Geld nicht zu berechnen ist.

 

Das Buch schlug am Ende nicht Warendorf zu, sondern Jan Tops, der ja mal sagte, er habe noch nie einen Prozess verloren. Nun hat er wieder gewonnen, denn er konnte belegen lassen, dass der deutsche Verband schuldhaft gegen das eigene Reglement verstieß, nämlich eine Sperre gegen Daniel Deußer auszusprechen. Der Turnierveranstalter und Team-Olympiasieger von 1992 hätte die juristischen Auseinandersetzungen verlängern können, doch er sah nicht ein, Unzulänglichkeiten im deutschen Reglement auf seine Kosten klären zu lassen…

 

Zehn Jahre Auftritte der Juristen

 

Alles begann 2007. Der Hesse Daniel Deußer, Jahrgang 1981, war ein ganz großes Talent, aber ohne Lobby, und Sponsor hatte er auch keinen, der ihm Pferde unter den Sattel schob. Doch reiterlich war er mehr als ein Stern - und genau der richtige Reiter für den Verkaufsstall von Jan Tops in Valkenswaard. Dort bereitete er bald die Pferde der vermögenden Klientel von Tops auf Turniere vor, zum Beispiel auch die edlen Rösser der Milliardärin Anthina Onassis, der Söhne der Ölscheichs aus Arabien oder des Geldadels aus Südamerika. Er war noch nicht nominiert worden für einen Preis der Nationen, hatte noch keine zwei deutsche Meistertitel, nicht den Weltcup gewonnen, nicht Medaillen bei Europameisterschaften eingeheimst und nicht Bronze bei Olympia wie im letzten Jahr in Rio, aber er hatte einen goldenen A…, auf dem kam er nach oben.

Und nicht zuletzt, weil er bei Tops fast nur außergewöhnliche Pferde zu reiten hatte, die standen zwar zum Verkauf, das wusste auch Deußer, doch ihn selbst trugen sie auch ins Licht der Öffentlichkeit.

 

2007 hatte sich Daniel Deußer für das Weltcupfinale in Las Vegas qualifiziert. Zur Akklimatisierung schickte ihn Chef Jan Tops zunächst zur Eingewöhnung auf amerikanische Turnierverhältnisse zum Winterfestival nach Florida. Dort ritt er in einem mittelschweren Springen wenige Tage vor Beginn des Weltpokals die Stute Pristina, die war nach dem Springen positiv getestet worden, was aber erst drei Monate später veröffentlicht wurde. In Las Vegas wiederum hatte Deußer mit dem Hengst Air Jordan den zweiten Platz im Weltcup-Finale belegt.

 

Im Juli 2007 schlug die juristische Abteilung der deutschen FN zu. Sie war aus den USA informiert worden über das positive Resultat der Dopingprobe. Gefunden hatten die Laboranten im Urin von Pristina fünf Piktogramm - ein Bereich mit zwölf Nullen hinter dem Komma – der nicht erlaubten Substanz des Beruhigungsmittels Request 2, verabreicht gegen Flugstress für das Pferd vom Stalltierarzt. Auf der Packung stand u.a., das Naturprodukt wäre in wenigen Tagen abgebaut. Daniel Deußer: „Noch auf dem Flug zur Verhandlung vor dem US-Verband in Kentucky schwor der Veterinär, nichts gewusst zu haben.“

 

Der Reiter als Verantwortlicher nach allgemein gültigem Recht wurde von der entsprechenden Instanz des US-Verbandes zu einer Sperre von drei Monaten ausschließlich für Turniere in den USA verurteilt, obwohl die Kommission einräumte, eine Leistungsbeeinflussung habe das Mittel nicht bewirkt. Die Strafe endete am 31.März 2008. Deußer hatte zudem eine Buße über 2.000 US-Dollar zu entrichten, er nahm die Strafe an. Die Disziplinarkommission der deutschen FN in Warendorf jedoch entzog Daniel Deußer für fünf Monate die Turnierlizenz für das In- und Ausland. Die einzelnen Turnierveranstalter wurden zudem angewiesen, Deußer keine Starterlaubnis zu erteilen. Gegen den mündlichen Beschluss, so in der Verkündung, könne kein Rechtsmittel eingelegt werden. Der Profi Deußer war plötzlich arbeitslos.

 

Andreas Kleefisch: „Perfide…“

 

Jan Tops nahm sich den erfahrenen Rechtsanwalt Andreas Kleefisch aus Münster. Und der sagte damals: „Was hier ablief, war perfide und  pervers. Eine grobe Rechtsverletzung.“ Und er sagte: „Einer Disziplinarkommission kann es nicht gestattet sein, Staatsanwalt, Richter und Vollstrecker in einer Person zu spielen und Beschlüsse, die offenkundig nicht einmal durch das eigene Vereinsreglement gedeckt sind, für sofort wirksam zu erklären.“

 

Kleefisch hatte mit einem Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Münster Erfolg. Gegen die  FN wurde angeordnet (Aktenzeichen 11 O 139/08), den Beschluss vom 24. März 2008 bis zur Entscheidung in der Hauptsache eine Jahreslizenz für 2008 nicht mit der Begründung zu versagen, es liege ein wichtiger Grund im Sinne des § 20 Ziffer 1 LPO wegen Dopingvergehens in Zusammenhang mit dem Pferd Pristinna während der Wellington Masters Horse Show vor. Dem Antragsgegner wurde bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 100.000 Euro untersagt, den Antragsteller an der Teilnahme an nationalen und internationalen Reitturnieren zu hindern, soweit dies auf den Beschluss vom 24.04.2008 gestützt werde. Die Kosten dieses Verfahrens wurden dem Antragsgegner auferlegt. Der Streitwert wurde auf 100.000 Euro festgesetzt. Der Antragsgegner wurde außerdem verpflichtet, die nationalen und internationalen Sportverbände sowie die nationalen und internationalen Turnierveranstalter davon in Kenntnis zu setzen.

 

Einwände des Rechtsanwalts:

 

In dem Eilantrag an das Landgericht Münster führte Andreas Kleefisch unter anderem aus:

 

++ Dass das zuständige Hearing-Komitee des US-Verbandes bindend festgestellt hat, dass Deußer die pflanzliche Substanz nicht dazu eingesetzt hat, um einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen

 

++ Dass er die Strafe akzeptiert hat

 

++ Dass die Sperre seitens des Verbandes rechtswidrig ist, weil es abweichend von der Verbandssatzung und dem Reglement des Verbandes für derartige Fälle keinen  verbandsinternen Rechtsbehelf gibt

 

++ Dass die FN erst ein Jahr nach dem rechtskräftig geahndeten Verstoß in den USA aktiv geworden ist und die Ausstellung einer Jahreslizenz verweigerte

 

++ Dass die FN nicht darauf einging, Deußer habe seine Strafe verbüßt, er wurde zur Verhandlung vor die Disziplinarkommission zitiert. Die gestand ein,  man habe sich mit einer ausdrücklich unauthorisierten Übersetzung des Urteils aus den USA begnügt. Trotz mündlicher und schriftlich vorgetragener ausführlicher Hinweise auf die Rechtswidrigkeit des Tuns verkündete Dr. Ettwig-Georg Wann als FN-Justitiar, der mündliche Beschluss der Disziplinarkommission entfalte sofortige Wirkung, ein Rechtsmittel dagegen existiere nicht. Aus logistischen Gründen sei eine baldige schriftliche Zustellung des Beschlusses nicht möglich. Kein Problem hatte die FN jedoch damit, nämlich zwei Stunden nach Verkündung des Beschlusses eine ausformulierte Pressemitteilung auf der Homepage zu veröffentlichen.

 

++ Dass eine eingehende Beschlussbegründung nicht erfolgte

 

++  Dass der Beschluss offensichtlich rechtswidrig ist, weil sich eine ausreichende Grundlage im Satzungs- oder Regelwerk nicht findet, dass die Verweigerung der Startgenehmigung eine faktische Sperre und damit ein Berufsausübungsverbot von fünf Monaten darstellt

 

++ Dass die Disziplinarkommission keinen wichtigen Grund für den Beschluss hinreichend vortrug und auch keine Begründung dafür abgab

 

++ Dass für eine derart einschneidende Maßnahme die ausreichende Satzungsgrundlage fehlt

 

++ Dass die von der Disziplinarkommission ergangene Maßnahme einem faktischen Arbeitsverbot gleichkommt und zwingend einer satzungsmäßigen Grundlage bedarf

 

++ Dass die Einhaltung des wesentlichen Prozessgrundrechts von den ordentlichen Gerichten voll überprüfbar ist. Verstößt ein Verband gegen das Mehrfachverfolgungsverbot, kann die Dopingsanktion durch das staatliche Gericht in einem Hauptsacheverfahren aufgehoben und dem mehrfach verfolgten Athleten Schadenersatz wegen unrechtmäßigen Verbandsmaßnahmen zugesprochen werden.

 

++ Dass dem Antragsteller lediglich der rechtskräftig festgestellte Vorwurf zu machen ist, seinem Stalltierarzt vertraut zu haben, und dabei auf einen anerkannten Veterinär.

 

++  Dass der in den USA bewertete und geahndete Verstoß nach der deutschen LPO allenfalls als leichter Verstoß anzusehen ist, der nicht vorsätzlich begangen wurde und allenfalls als Ordnungsmaßnahme der Verwarnung in Betracht kommt, zumal auch die Behandlung mit Request 2 zum Schutz und Wohle des Tieres auf dem Zwölfstunden-Flug diente

 

++ Dass die Sperre von  fünf Monaten unverhältnismäßig, grob willkürlich und unzulässig sei.

 

Das Oberlandesgericht Hamm ( AZ I-8 U 195/08 und I-8 U 196/08) bestätigte das Urteil von Münster u.a. damit:

 

„...Die Voraussetzung für die Verweigerung der Jahresturnierlizenz nach § 20 Ziff. 1 LPO lag nicht vor. Gem. § 20 Ziffer 1 LPO kann die Ausstellung der für die Teilnahme an Leistungsprüfungen erforderlichen FN-Jahresturnierlizenz nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Die Vorschrift selbst nennt als wichtigen Grund beispielhaft eine durch die FEI ausgesprochene Ordnungsmaßnahme oder einen Verstoß gegen die sportlich faire Haltung und die reiterliche Disziplin....“ Das OLG Hamm stellte jedoch fest, dass ein solcher wichtiger Grund hier nicht vorgelegen hat.

 

Fortsetzung: Schadensersatz…

 

Die gerichtliche Auseinandersetzung hatte eine Fortsetzung vor dem Landgericht in Dortmund. Es ging um Schadensersatz. Das Gericht bestätigte den Entscheid des OLG Hamm und schlug einen Vergleich vor. Darauf konnten sich beide Parteien nicht einigen. Die Topsseite wollte mindestens 130.000 €, was die FN nicht akzeptierte und behauptete, sie habe kein Geld. Danach begann ein erneuter Schriftverkehr. Es wurde darüber hinaus Stillschweigen vereinbart. Mit einer Summe knapp unter 100.000 € hätte sich Tops wohl abgefunden. Er rechnete vor, sein Bereiter habe wegen der Lizenzverweigerung an 84 Tagen nicht starten können, Anhand des Turnierkalenders und seiner Nennungen hätte er im Idealfall 750.000 Euro an Preisgeldern gewonnen. Tops, der Auseinandersetzungen leid, ging sogar auf die FN zu und wäre mit 25.000 € einverstanden gewesen, was die FN nicht akzeptierte und behauptete, sie habe kein Geld, Jan Tops sollte dazu eine Verschwiegenheitserklärung abgeben, darauf machte der Niederländer dicht. Er ließ vorrechnen, sein Bereiter habe wegen der Lizenzverweigerung an 84 Tagen nicht starten können, Anhand des Turnierkalenders und seiner Nennungen hätte er im Idealfall 750.000 Euro an Preisgeldern gewonnen. Man einigte sich darauf, ein neuer Gutachter solle errechnen, wie hoch die mögliche Gewinnsumme Deußers gewesen sein könnte. Die ernannte Gutachterin kam nun auf eine Summe zwischen 120.000 und 160.000 Euro…

 

Es könnte übrigens eine neue gerichtliche Welle auf die FN zurollen. Denn die sogenannte Schiedsvereinbarung zwischen Verband und Reiter ist juristisch auch nicht gedeckt. Das Papier legt fest, dass bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung, zum Beispiel wegen Dopings, wegen Medikation oder wegen der sogenannten Blutregel der Reiter kein ordentliches Gericht angerufen kann, sondern dass das Deutsche Sportschiedsgericht zuständig wäre. Die FN nimmt zwar den Reiter in die Pflicht, bestraft jedoch den Sponsor oder den Pferdebesitzer, Säulen, auf denen der Reitsport in Deutschland ruht…

 


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