Sie befinden sich hier: Home Magazin Diesmal verwechselte ein Jäger gar zwei Pferde mit Wildschweinen...

Wer ist Online

Wir haben 1293 Gäste online

Suche

Anzeige

Anzeigenschaltung

Google Translate

German Chinese (Simplified) Chinese (Traditional) Czech Danish Dutch English French Galician Greek Hungarian Italian Japanese Norwegian Polish Portuguese Romanian Russian Spanish Swedish Turkish Ukrainian

Zugriffe seit 16.09.2009

Anmeldung



Anzeige

Banner

Anzeige

Anzeige

Banner

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Fotoanfragen über KHFrieler@aol.com

Anzeige

Banner

Anzeige

Banner
Anzeige



Diesmal verwechselte ein Jäger gar zwei Pferde mit Wildschweinen... PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: ProPferd/DL/Offz   
Donnerstag, 17. Mai 2018 um 19:26

Daun/ Eifel. Es bedarf schon ganz besonderer Phantasie, um gleich zwei Pferde mit Wildschweinen zu verwechseln – und dann auch noch zu schießen. Einem Jäger "gelang" das in der Eifel, ihm droht zu recht der Entzug des Jagdscheins. Die Pferde hatten ein Stockmaß von 1,58 bzw. 1,65 m…

 

 

Dass Jäger Pferde mit Wildschweinen verwechseln, scheint sich zu häufen. Seltsamerweise vor allem in Deutschland. Oder vielleicht werden solche kaum verzeihbaren Irrtümer oder solch unwaidmäßiges Verhalten eher angeprangert und an die Öffentlichkeit getragen. Jedenfalls fand nun in Daun ein Prozess gegen einen Jäger statt, der, so berichtet der ,Volksfreund’ auf seiner Website,  im Oktober 2017 eine Stunde vor Sonnenaufgang nach eigener Darstellung auf einer Koppel in Katzwinkel (Landkreis Vulkaneifel) zwei Wildschweine wahrgenommen und auf diese geschossen. Als er sich den getöteten Tieren näherte, bemerkte er seinen fatalen Irrtum: Er hatte nicht zwei Wildschweine, sondern zwei Pferde erschossen. Er hatte die beiden Tiere  in der Herzgegend getroffen – sie waren sofort tot.

 

Der zum Tatzeitpunkt 57 Jahre alte Waidmann meldete zwar den Vorfall bei der Polizei und zahlte der Eigentümerin auch eine freiwillige Entschädigung – dennoch musste er sich wegen des Vorfalls auch vor dem Amtsgericht Daun verantworten, wegen „Sachbeschädigung“ in zwei Fällen - Pferde gelten vor dem Gesetz als ,Sache’ gelten - sowie wegen Verstoß` gegen das Tierschutzgesetz.

 

Die zuständige Richterin kannte mit dem schießwütigen Jäger kein Erbarmen: Die Sicht müsse zum Tatzeitpunkt schlecht gewesen sein, ansonsten wäre die Verwechslung der beiden Großpferde (mit Stockmaß 158 bzw. 165 cm) mit Wildschweinen nicht möglich gewesen. Doch bei schlechter Sicht hätte er die beiden tödlichen Schüsse schlicht nicht abgeben dürfen, so die Richterin in ihrem Urteil. Was übrigens jedem angehenden Jäger bereits im Grundkurs beigebracht wird. Der der Jäger selbst konnte keine plausible Erklärung für sein Fehlverhalten anführen.

 

Der angeklagte Jäger wurde zu einer Strafe von 100 Tagsätzen zu je 100 Euro verurteilt – doch das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Falls kein Rechtsmittel dagegen eingelegt wird, hat der Richterspruch bittere Folgen für den Jäger – denn bei einer Verurteilung von 60 Tagessätzen oder mehr ist lt. geltendem Waffengesetz die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben, Jagdschein und Waffenbesitzkarte würden ihre Gültigkeit verlieren.

Tragische Verwechslungen wie diese kommen bei der Jagd glücklicherweise höchst selten vor – enden aber in den allermeisten Fällen tödlich: Ebenfalls im

Oktober des Vorjahres hatte sich, wie die ,Hannoversche Allgemeine Zeitung’ berichtete, ein ähnlicher Fall ereignet: Ein 65-jähriger Jäger hatte in Walsrode in der Lüneburger Heide ein  Islandpferd erschossen, das er im hochgewachsenen Gras mit einem Wildschwein verwechselt hatte. Auch gegen ihn wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eröffnet – alles nur ein schwacher Trost für die betroffenen Pferdebesitzer…wie auch ProPferd berichtet.

 


Um die Nutzbarkeit unserer Seiten zu verbessern, verwenden wir Cookies. Falls Sie mit der Speicherung von Cookies nicht einverstanden sind, finden Sie hier weitere Informationen. Weitere Informationen >>> Cookie-Hinweis.

Hinweis >>>