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Kurz erklärt die Leistungs-Prüfungs-Ordnung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: FN-Press/ DL   
Freitag, 17. Januar 2020 um 17:31

Warendorf. Kein Sport funktioniert ohne Regeln. So lassen sich Leistungen nur vergleichen, wenn es einheitliche Richtlinien gibt, an die sich alle halten. Im Pferdesport ist die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) zuständig für alle Fragen rund um den Turniersport und das Ausbildungssystem, das auf der klassischen Reitlehre beruht. Sie stellt auch die Regeln für den nationalen Turniersport auf.

 

Welche Regelwerke gibt es?


Die FN unterscheidet zwischen Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) und der Wettbewerbs-Ordnung (WBO), die sich an Einsteiger und Breitensportler wendet. Beide sind das Werkzeug für alle handelnden Personen auf dem Turnier. Sie sollen sicherstellen, dass weder Mensch noch Pferd auf einem Turnier überfordert oder ungerecht behandelt werden. Das ist essentiell für einen tierschutzgerechten und fairen Pferdesport.

 

Was ist die LPO?

 
Die LPO ist das Regelwerk für den leistungssportlichen Turniersport in Deutschland. Sie gibt zum Beispiel vor, welche Kriterien Reiter, Fahrer, Voltigierer und Pferde erfüllen müssen, um an einer Prüfung teilnehmen zu können. Sie sorgt aber auch für einen geregelten Ablauf auf dem Turnier, gibt die Anforderungen in den einzelnen Disziplinen vor, wie gerichtet wird und wie oft ein Pferd am Tag starten darf. Damit sorgt sie für Chancengleichheit und beugt einer Überforderung von Mensch und Pferd vor. Nicht zuletzt regelt die LPO, welche Ausrüstung zulässig ist, zum Beispiel in welchen Prüfungen welche Gebisse und Gamaschen verwendet werden dürfen. Eine genaue Übersicht darüber, bietet auch der LPO-Ausrüstungskatalog.

 

Wer erarbeitet die LPO?

Die LPO wird in regelmäßigen Abständen und bei Bedarf an die gesellschaftlichen und sportlichen Veränderungen angepasst. Über die Änderungen wird in vielen Arbeitsgruppen diskutiert, an denen sich zahlreiche ehrenamtliche und hauptamtliche Experten aus den Landesverbänden und Landeskommissionen, aus der Deutschen Richtervereinigung, aus den Disziplinausschüssen des Deutschen Olympiade Komitees für Reiterei (DOKR) unter Federführung der Abteilung Turniersport in Warendorf beteiligen. Es werden aber auch die Vorschläge, die aus Reiter- und Veranstalterkreisen gemacht werden, aufgenommen. Die erarbeitete LPO-Vorlage wird dann im Kreis der LV-Geschäftsführer besprochen, bevor sie im Beirat Sport der FN endgültig beschlossen wird.

Gilt die LPO deutschlandweit?


Im Prinzip ja. Aber es gibt natürlich Unterschiede in den einzelnen Verbandsbereichen. So können die einzelnen Landeskommissionen (LK) – diese sind zuständig für die Betreuung des Leistungssports – Besondere Bestimmungen für ihren Zuständigkeitsbereich erlassen. Diese müssen jedoch dem Sinn und Zweck der LPO entsprechen und sind der FN mitzuteilen. So gibt es beispielsweise in den verschiedenen LK unterschiedliche Regelungen zum Ponyausgleich bei Springprüfungen.

Wie sorgt die LPO für Chancengleichheit?


Wer am Turniersport gemäß LPO teilnehmen möchte, muss bestimmte Qualifikationen mitbringen. Die Turnierteilnehmer werden anhand ihrer Reitabzeichen und Erfolge in verschiedene Gruppen, die sogenannten Leistungsklassen eingeteilt. Nur wer eine Reitabzeichen-Prüfung bestanden hat oder Turniererfolge vorweist, kann in eine Leistungsklasse eingestuft werden. So wird verhindert, dass sich ein Turnierneuling mit einem besonders erfahrenen und erfolgreichen Reiter messen muss und somit keine Chance auf eine Platzierung hätte. Damit wird die Chancengleichheit gewahrt und ein fairer Pferdesport gewährleistet. Die Leistungsklasseneinteilung gibt es hier zum Download.

Wie erfolgt die Einstufung in eine höhere Leistungsklasse?


Das Reitabzeichen 5 berechtigt zum Beispiel zum Start in der Klasse A. Aber auch Turnierneulinge, die kein Reitabzeichen besitzen, haben die Chance an LPO-Prüfungen teilzunehmen. Eine kostenlose Schnupperlizenz ermöglicht Starts in der Klasse E in zwei aufeinanderfolgenden Jahre. Ranglistenpunkte werden für Reiter und Pferde errechnet und spiegeln die jeweiligen Erfolge wider. Ab Leistungsklasse LK 5 erfolgt eine Höherstufung generell über Turniererfolge. Alternativ kann man sich über die Reitabzeichen RA 3 und 2 in LK 4 hochstufen lassen bzw. über das RA 1 in die LK 3. lau/Hb

Jahresturnierlizenz

 


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