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Estermann wegen Tierquälerei sieben Jahre gesperrt PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: offz/ dl   
Donnerstag, 13. April 2023 um 19:27

Bern. Nach mehrjährigen juristischen Auseinandersetzungen wurde der Schweizer Springreiter Paul Estermann (59) auch vom sportlichen Gericht des Verbandes verurteilt, zu einer siebenjährigen Sperre wegen Tierquälerei. Im Fall Estermann gab die Schweizer Föderation mehr als eine fast beklagenswerte und geradezu feige Haltung ab, in völliger Verkennung, welchen Schaden Estermann dem gesamten Reitsport zufügte.

Verbandsmitteilung:

Nach der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung des Springreiters Paul Estermann wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei hat die Sanktionskommission des Schweizerischen Verbands für Pferdesport nun auch die verbandsrechtliche Strafe festgelegt: Während sieben Jahren wird er für die Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen gesperrt.

Der Springreiter Paul Estermann wurde mit Urteil des Kantonsgerichts Luzern vom 18. November 2022 der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei schuldig gesprochen. Im Anschluss daran leitete die Sanktionskommission (SAKO) des Schweizerischen Verbands für Pferdesport (SVPS) eine verbandsrechtliche Untersuchung ein, denn der SVPS lebt bei Tierschutzvergehen eine Nulltoleranz, die von der SAKO durchgesetzt wird.

Im Rahmen der verbandsrechtlichen Untersuchung wurde Paul Estermann zu einer freiwilligen Befragung eingeladen, worauf der Reiter jedoch verzichtete. Für die SAKO untermauert dies das Verhalten des Reiters, der im gesamten Strafverfahren keine Einsicht und auch keine Reue für seine Taten gezeigt hat. Dies war auch im Rahmen des SAKO-Verfahrens der Fall.

Nach Sichtung der Akten des Strafverfahrens stuft die SAKO das Verhalten des Reiters als absolut inakzeptabel ein. Er hat ein Pferd absichtlich mittelschwer verletzt und ihm starke Schmerzen zugefügt. Der Reiter hat sich damit den Richtlinien des Pferdesportverbandes widersetzt. Ein solches Verhalten schadet nicht nur dem Image des Pferdesports, sondern auch dem Ansehen des Verbandes sehr.

SAKO-Präsident Thomas Räber äussert sich mit klaren Worten zu dem Fall: «Die SAKO erachtet das vorsätzliche, egoistische und aggressive Verhalten des Reiters als eine krasse Missachtung des Wohlergehens des Pferdes.» Entsprechend sanktioniert die SAKO Paul Estermann mit einer siebenjährigen Sperre. Ausserdem muss er die Verfahrenskosten in Höhe von 1200 Franken tragen.

Paul Estermann hat nun die Möglichkeit, diesen Entscheid der SAKO innerhalb von 20 Tagen beim Verbandsgericht anzufechten.

                                         *************************

Dazu ein Kommentar vom international bekannten Pferde-Doktor Dr. Peter Cronau, einstmals im Präsidium im Weltverband (FEI), vom 21. November 2019:

Betr.: Kritischer Bericht zu dem Verfahren von Paul Estermann wegen Tierquälerei

Als jahrelang praktizierender Tierarzt im Sportpferdebereich, als langjähriger Präsident der Veterinärkommission des CHIO in Aachen und Präsident des Veterinärkommittees der FEI sind mir naturlich viele Ereignisse um das Pferd und den Pferdesport sehr vertraut. So war ich auch 1995 in den Fall „Estermann“ persönlich involviert.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass sie Probleme, die in der Ausubung des Pferdesports geschehen, allein der Sportgerichtsbarkeit überlassen. Sofern der Sport unter dem FEI-Reglement verläuft, liegt die Zuständigkeit dort. Nach Durchlaufen der ersten Instanz steht einem Betroffenen noch die zweite und letzte Instanz der CAS (Internationaler Sportgerichtshof) offen. Der Gang vor ein ordentliches Gericht ist bisher erfolglos geblieben.

Das lange Ringen von zwei der besten Deutschen Reiter, sich gegen die Zuständigkeit des Sportgerichts (Athletenvereinbarung) unterwerfen zu müssen, in dem ihnen die Möglichkeit versagt wird, ein ordentliches Gericht anzurufen, hat immer wieder zu Störungen gefuhrt. Es geht hier um die Kadermitgliedschaft und Startmöglichkeiten auf Championaten, Nationenpreisen und Olympischen Spielen.

Auf einer ganz anderen Schiene läuft der Tierschutz. Der Paragraph 1 im Deutschen Tierschutzgesetz ist eindeutig: “Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“. Vergeht sich jemand gegen diesen Paragraphen, begibt er sich zwingend auf das Interessenfeld des Gesetzgebers. Das Schweizer Tierschutzgesetz definiert den Schutz, aber auch die Würde des Tieres ähnlich. Dabei spricht das Gesetz von „Schmerzen, Leiden, Schäden und Angst“.

Im Fall von Paul Estermann aus dem Jahr 1995 ist meine Anklage wegen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz und Tierquälerei an die Staatsanwaltschaft am 18.07.1995 eingegangen – also unmittelbar nach dem Ende des CHIO von Deutschland. Sie wurde erst am 14.Mai 1996 - also etwa ein Jahr später von der Staatsanwaltschaft Aachen beantwortet (Original liegt vor). Die Staatsanwaltschaft bemerkte, „dass das Tatortprinzip in Deutschland gelte, man könne aber auch das Verfahren an die Behörden des Heimatlandes zur weiteren Verfolgung abgeben, was hier nicht geschehen ist“. Vom Staatsanwalt musste ich auch zur Kenntnis nehmen, dass „ es sich hier nicht um eine Sache schwerer Kriminalität handelt, der personelle Aufwand, nämlich den Beschuldigten, irgendwo zu erreichen würde dem Schuldvorwurf nicht gerecht werden, die Tat würde erst in fünf Jahren verjähren.“

Die Angelegenheit 1995 beinhaltet zwei Skandale: Das Verhalten des Herrn Paul Estermann einerseits und andererseits das wachsweiche Verhalten der Aachener Staatsanwaltschaft und damit in Sachen Tierschutz die Blamage des Deutschen Rechtsstaates.

Der Fall Paul Estermann in der Schweiz, der sich gemäß Aussagen des Schweizer Equipechefs hinter der Unschuldsvermutung versteckt, bewegt die Medien und nicht nur Tierfreunde, sondern auch die gesamte Pferdewelt und – wie sollte es auch anders sein – die Medien. Ich bin kein Richter und auch kein Jurist, aber die Tierärzte sind die Advokaten der Tiere. Keine andere Berufsgruppe ist der Gesundheit und dem Tierschutz so intensiv verpflichtet wie der Tierarztberuf. Ich bin in Kenntnis der Bilder des verletzen Pferdes. Ich kann nur sagen, dass mir die Worte fehlen und wunsche mir, dass die zweite Instanz das gerechte Urteil im Sinne der Kreatur fällen wird. Dass Herr Estermann mit Haut und Haaren sich wehrt, ist nur aus seiner prekären Lage heraus zu verstehen. Ich möchte zum heutigen Zeitpunkt, wo viele auf das Urteil vom Bezirksgericht warten, Herrn Estermann geraten haben, wenn wirklich die Kausalität die Evidenz der Tat existiert, kleine Brötchen gebacken zu haben.

Wenn der Tatbestand schlüssig ist, kann aktive Reue zumindest sich auf das Strafmaß auswirken. Herrn Estermann wäre anzuraten gewesen, wenn er argumentiert hätte, „ ich habe Sch….. gebaut, tut mir schrecklich leid, mir ist der Gaul durchgegangen“. Das würde den grausigen Sachverhalt nicht ändern, aber den Stil beeinflussen und eine gewisse Compliance in der Sache demonstriert haben, vom Strafmaß einmal ganz abgesehen.

 

 

 

 

 

 

 


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