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SO NICHT deutsche Reiterliche Vereinigung FN... PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: offz/ dl   
Dienstag, 12. Dezember 2023 um 18:08

Der Zwist zwischen der deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und der Tierärzteschaft eskaliert immer mehr, insbesondere, da die FN die Petition gegen die neue Gebührenordnung (GOT) der Veterinäre offen unterstützt mit „GOT SO NICHT“. Weil anscheinend bis zum besagten Datum keine Reaktion der FN erfolgte, wandte sich nun die Kommission der Landestierärzte in einem Offenen Brief an die Öffentlichkeit.

Offener Brief der Landeskommissionstierärzte an das Präsidium und die Geschäftsführung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) e.V.

 Sehr geehrter Herr Präsident Erbel,

sehr geehrter Herr Lauterbach,

sehr geehrte Damen und Herren,

mit seiner Mail vom 25. Oktober 2023 hat der Generalsekretär der FN Sönke Lauterbach uns über die geplante Petition gegen die aktuelle Gebührenordnung für Tierärzte (GOT 2022) „GOT SO NICHT“ in Kenntnis gesetzt. Dieses Schreiben, welches wohl dazu gedacht war, diese Gruppe zu beschwichtigen, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier gegen eine einzige Berufsgruppe massiv vorgegangen werden soll. Dies jedoch ohne eine korrekte Analyse der Gesamtsituation in der aktuellen Zeit. In dem, für die von der FN maßgeblich unterstützten Petition „GOT SO NICHT“, geplanten Flyer werden Fakten falsch dargestellt oder gar Unwahrheiten verbreitet.

Hierzu möchten wir im Nachfolgenden Stellung nehmen:

Aussage aus dem Flyer: Die Diskussionen um die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) reißen nicht ab..... Eine solche Preisexplosion geht zu Lasten der Tiere und des Tierschutzes.

Stellungnahme: Es grassiert eine allgemeine Preisexplosion, welche auch alle anderen Seiten des Pferdesports und der -zucht trifft. Stroh, Heu, Kraftfutter, Reitsportbedarf sind deutlich teurer geworden. Aber auch indirekt mit dem Pferdesport zusammenhängende Preise sind erheblich gestiegen, so Fahrzeuge*, Kraftstoff oder Energie*. Die gesamte Kostenexplosion geht u.U. auch zu Lasten der Tiere und des Tierschutzes.

Aussage aus dem Flyer: Die Gebührenerhöhungen sind dramatisch und gehen weit über einen Inflationsausgleich hinaus. Sie treiben Tierhalter in eine massive Schuldenfalle.

Stellungnahme: Es entsteht die Belastung für die Tierhalter durch die generellen Preissteigerungen. Nicht nur der Tierarzt** kann doch als Sündenbock für die Kostenspirale herausgepickt werden. In der Neufassung der Gebührenordnung, welche in der Grundform schon beim Bundesministerium seit 2012 lag, ist die aktuelle Inflation noch nicht einmal einberechnet.

Aussage aus dem Flyer: Das Tierwohl ist massiv gefährdet. Tiere werden unzureichend oder zu spät behandelt.

Stellungnahme: Dies mag vielleicht auf Einzelfälle zutreffen, kann aber nicht auf diese Art und Weise verallgemeinert werden. Für das Tierwohl ist an erster Stelle der Tierhalter verantwortlich. Wer sich ein Tier anschafft, muss dafür einstehen und rechtzeitig handeln. Der Paragraf 2 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes regelt: Wer ein Tier hält, muss es angemessen versorgen, also auch tierärztlich. Aus dem allgemeinen Praxisalltag ist dies eine absolut nicht haltbare Formulierung.

Aussage aus dem Flyer: Tiere werden unnötig eingeschläfert.

Stellungnahme: Hier wird den Tierärzten ein Verstoß gegen die Paragrafen 1 bzw. 17 des Tierschutzgesetzes vorgeworfen. Dies ist der pauschale, haltlose Vorwurf der Begehung von Straftaten. Wenn ein Tierbesitzer eine tierärztliche Maßnahme verweigert und daraus eine schlechte Prognose resultiert (z.B. keine Beauftragung zur Kolik-Operation) entsteht ein vernünftiger Grund zur Euthanasie (=das „nicht behebbare Leiden“, §3, Abs. 2 des Tierschutzgesetzes). Die ursächliche Verantwortung liegt also beim Tierbesitzer, der Tierarzt handelt aber im Sinne des Gesetzes.

Aussage aus dem Flyer: Tiere werden ausgesetzt oder landen im Tierheim.

Stellungnahme: Dies trifft auf die Pferde doch eher nicht zu. Viele Klein- und Heimtiere landen als Folge des Tier-Booms in der Zeit der vorgegebenen Einschränkungen in der Corona-Pandemie auch heute noch im Tierheim.

Aussage im Flyer: …die Einschränkung des billigenden Ermessens für die Festlegung von Steigerungsfaktoren.

Stellungnahme: Das „billige Ermessen“ ist im Paragrafen 2 Abs. 1 der GOT genau geregelt. Dies ist nicht willkürlich und muss auf Nachfrage auch erläutert werden. Sie richtet sich nach

1. der Schwierigkeit der Leistungen,

2. dem Zeitaufwand,

3. dem Zeitpunkt des Erbringens der Leistungen,

4. dem Wert des Tieres und

5. den örtlichen Verhältnissen.

Diese Regelung ist seit mindestens 1971 in der GOT festgeschrieben.

Aussage im Flyer: … die Verankerung von Transparenz und Verbraucherschutz in der GOT auch für zukünftige Anpassungen.

Stellungnahme: Die Transparenz ist in der GOT 2022 im Vergleich zur vorherigen Fassung weiter ausgedehnt worden. Jetzt muss (und nicht soll) eine Rechnung zusätzlich immer eine Diagnose oder einen Besuchsgrund sowie die Leistung mit der Nummer aus dem Gebührenverzeichnis enthalten. Die GOT ist genau die rechtliche Vorschrift, welche den Verbraucher vor Übervorteilung schützen soll. Jeder Tierhalter hat darüber hinaus die Möglichkeit eine tierärztliche Rechnung von der zuständigen Tierärztekammer überprüfen zu lassen. Verbraucherschutz bedeutet nicht das Recht auf dauerhaft niedrige Preise.

Aussage im Flyer: Politiker müssen endlich die Nöte der Tierhalter ernst nehmen.

Stellungnahme: Jedes „Pet Animal“ wird freiwillig gehalten und dient nicht dem Leben oder Überleben des Tierhalters. Landwirtschaftliche Nutztiere haben einen Sonderstatus. Vielerorts werden Hunde von Obdachlosen durch Tierarztorganisationen behandelt. Weitere Organisationen kümmern sich um die Hunde und Katzen von verarmten Rentnern in Absprache mit den Tierärztekammern zu Sonderbedingungen.

Aussage im Flyer: …die Anerkennung der Fakten: Pferde sind landwirtschaftliche Nutztiere.

Stellungnahme: Das Pferd nimmt unter den Großtieren eine gesonderte Stellung ein. Es kann sicher sowohl Freizeittier als auch in einigen wenigen Fällen ein landwirtschaftliches Nutztier sein. Diese besonderen Fälle, bei denen Pferde als Nutztier gelten und zum Erwerbeinkommen eines landwirtschaftlichen Betriebes beitragen, hat die Bundestierärztekammer in ihrer Stellungnahme aufgelistet. Dies kann natürlich nicht für unsere pferdesportlich genutzten Tiere gelten. Auch in der vorherigen Ausgabe der GOT waren Sonderregelungen für landwirtschaftliche Nutztiere festgeschrieben, und das Pferd hat nie dazu gezählt. Dies gab nie Diskussionen, wie sie jetzt durch die Hausbesuchsgebühr entstanden sind.

Aussage im Flyer: …die ersatzlose Streichung der Hausbesuchsgebühr

Stellungnahme: Mit der Hausbesuchsgebühr wird erstmals der Aufwand der Tierärzte für die Durchführung der Besuche im Stall der Pferde vergütet, welcher weit über die Tätigkeit in einer Arzt- oder Tierarztpraxis, zu welcher die Patienten hinkommen, hinausgeht. Den damit einhergehenden Aufwand hat das BMEL in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rinck, Protschka, Felser u.a. im Deutschen Bundestag* dargelegt:

1. Terminkoordination, Terminbestätigung oder Terminänderung

2. Routenplanung und Organisation der benötigten Gerätschaften

3. Bevorratungsplanung der mobilen Apotheke laut Hausapothekenverordnung – Tagesbedarf

4. Organisation von Terminaufhebung, Terminverschiebung und Umplanung der vorgegebenen und geplanten Routen

5. Risiko bzw. Unwägbarkeiten wie Stau, Panne, Unfall, etc.65

6. mobile Datenerfassung und Dateneinsicht zusätzlich zum stationären Verwaltungssystem

7. Auffinden von Auftraggeber, Hilfspersonal und Patienten vor Ort sowie Sicherstellung/Herstellung geeigneter Bedingungen für die tierärztlichen Verrichtungen.

8. Erschwernis der Umsetzung von Hygiene- und unter den jeweiligen, örtlichen Bedingungen.

Aussage im Flyer: … konstruktive Modelle für die Anwesenheit von Tierärzten auf Veranstaltungen

Stellungnahme: In einigen Bundesländern bzw. einigen Landesverbänden existieren solche konstruktiven Modelle und funktioniert die ständige Anwesenheit eines Tierarztes bei Pferdeleistungsschauen problemlos. Dies setzt aber eine verständnisvolle Absprache zwischen Pferdesportverbänden und den tierärztlichen Organisationen (Tierärztekammern) voraus, die nicht überall gesucht wird.

Aussage im Flyer: Die GOT 2022 bedroht viele Vereine, Zuchtbetriebe, Pensions- und Ausbildungsställe und eine ganze Branche in ihrer Existenz und gefährdet die Zukunft des Pferdesports.

Stellungnahme: Die allgemeine Preissteigerung belastet alle Teile unserer Gesellschaft einschließlich der Tierärzte. Mit Sicherheit ist nicht die GOT allein für die genannten Betriebe existenzgefährdend. Die Aussage, dass die Zukunft des Pferdesports ausschließlich durch die GOT gefährdet ist, muss als übertrieben eingeschätzt werden. Für Alles aber die Tierärzte an den Pranger zu stellen, können wir nicht akzeptieren.

Aussage im Flyer: Gebühren wissenschaftlich ermittelt – FALSCH! Neuberechnungen basieren auf gefühlten Zeitschätzungen der Tierärzte. Viele Berechnungsgrundlagen gerade im Bereich der teuren Apparatemedizin wurden nicht offengelegt.

Stellungnahme: Die Studie wurde vom BMEL und nicht von den Tierärzten an das unabhängige Beratungsunternehmen AFC in Auftrag gegeben. Ein Beweis, dass die Berechnungen nicht wissenschaftlich waren, wurde von den Kritikern nie erbracht.

Aussage im Flyer: Interessen der Tierhalter berücksichtigt – FALSCH! Die neuen Gebührensätze wurden während der Studie weder durch Interessenvertretungen der Tierhalter überprüft noch verhandelt. Sie wurden von BMEL, Bundesregierung und Bundesrat durchgewunken.

Stellungnahme: Diese Behauptung ist schlichtweg falsch. Auch die FN und andere angeschlossene Verbände wurden zu Stellungnahmen aufgefordert. Viele haben darauf nicht reagiert. Eine Stellungnahme der Bundestierärztekammer (BTK) wurde andererseits seitens des BMEL nicht berücksichtigt.

Aussage im Flyer: Wir sagen NEIN zu einer GOT, die Gebührenerhöhungen festlegt, die weit über einen Inflationsausgleich hinausgehen.

Stellungnahme: Die GOT soll keinen Inflationsausgleich darstellen, sondern für eine angemessene Vergütung des Tierarztes sorgen. Die Inflation ist in dieser GOT-Fassung nicht berücksichtigt und soll auch gemäß den Regelungen des Verordnungsgebers bis 2026 nicht evaluiert werden.

Aussage im Flyer: Wir sagen NEIN zu einer GOT, die Maßlosigkeit bei der Abrechnung von Tierarztleistungen ermöglicht.

Stellungnahme: Maßlosigkeit ist eine polemische, unverschämte und unbegründete Unterstellung. Eine Tierärztegebührenordnung wurde 1940 geschaffen, um die Kosten für die tierärztliche Tätigkeit zu deckeln. Auch dieser Funktion kommt diese, genau wie die vorherige Fassung, nach. Der dreifache Gebührensatz (im Notdienst vierfache) ist die obere Grenze. Die Tatsache, dass es sehr vereinzelt schwarze Schafe gibt, kann nicht zu einer Einschätzung einer ganzen Berufsgruppe führen oder die GOT in Frage stellen. Dies wird ja andersherum auch nicht mit dem Pferdesport gemacht, wenn es einzelne Fälle eines tierschutzwidrigen Verhaltens gibt.

Aussage im Flyer: Wir sagen NEIN zu einer GOT, die rechtswidrig ohne Berücksichtigung der Tierhalterinteressen entwickelt wurde.

Stellungnahme: So rechtswidrig kann das Prozedere der Erstellung der GOT nicht gewesen sein, sonst hätte diese Verordnung nicht den Bundesrat passiert. Es ist auch nichts über eingelegte Rechtsmittel gegen die GOT 2022 bekannt.

Aussage im Flyer: Wir sagen NEIN zu einer GOT, deren Auslegung durch die Tierärztekammern der Intention des Gesetzgebers widerspricht.

Stellungnahme: Hier werden ganz unkonkret Behauptungen aufgestellt. Die Tierärztekammern sind für die Umsetzung der Gebührenordnung durch die Berufsordnung und die Heilberufsgesetze verantwortlich. Die Bundestierärztekammer hat den Tierärzten lediglich Hinweise gegeben, wie zum Beispiel bei der Hausbesuchsgebühr die Fragestellung des landwirtschaftlichen Nutztieres zu sehen ist. Die Intention des Gesetzgebers ist scheinbar nur den Initiatoren der Petition bekannt, welche aber gleichzeitig darauf hinweisen, dass das zuständige Ministerium sich weigert, die Probleme anzuerkennen. Die problematischste Aussage des Flyers vernachlässigt die Realität in der Gesellschaft vollständig.

Aussage im Flyer: GOT seit 1999 nicht mehr angepasst - FALSCH! Es gab 2007 und 2018 eine Gebührenerhöhung um jeweils 12 % und 2020 die Notdienstgebühr.

Stellungnahme: Mit diesen Anpassungen aus den Jahren 2007 und 2018 scheinen nach Auffassung der Ersteller dieses Flyers bereits alle notwendigenErhöhungen abgegolten. Gemäß des Paragraphen 7 der GOT (§ 6 der GOT 1999) sind die allgemeinen Praxiskosten und die durch die Anwendung von tierärztlichen Instrumenten und Apparaturen entstehenden Kosten durch die Gebührenpositionen mit abgegolten. Diese Kosten steigen auch von Jahr zu Jahr, so dass die beiden Anpassungen nicht wirklich als Einkommenssteigerung zu sehen sind. Der Durchschnitt der Löhne und Gehälter stiegen andererseits im Zeitraum von 1999 bis 2022 in der Bundesrepublik Deutschland auf 162%, in einigen Branchen auch deutlich darüber.*

 

Diese Petition und die aktive Rolle der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. als Initiatorin der Petition „GOT SO NICHT“ wird für die Zusammenarbeit zwischen den Sportverbänden und der Tierärzteschaft nicht förderlich sein. Dies sehen Sie hoffentlich schon an unserem Stimmungsbild zu dieser Aktion, die wir doch den Sportverbänden eng verbunden sind. In einer Zeit, in welcher der Pferdesport in der Bevölkerung zunehmend kritisch gesehen wird, sollte man doch eigentlich gemeinsam für den Erhalt des Sports und damit der Zucht tätig werden.

Die Gruppe der Landeskommissionstierärzte distanziert sich entschieden von der von der FN mit initiierter Petition gegen die aktuelle Gebührenordnung für Tierärzte „GOT SO NICHT“.

Wir hoffen, dass wir Sie noch vom Start dieser Petition zum 30. November 2023 abbringen können. Für den Fall, dass uns das nicht gelingt, haben wir diese Form des Offenen Briefes gewählt, um unsere Kollegen zu den sachlichen Fakten zur Gegenargumentation gegen den dazugehörigen Flyer zu versorgen.

Mit freundlichen Grüßen

im Namen der Landeskommissions-Tierärzte der Pferdesport-Verbände

Dr. Michael Köhler

 

 

 


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