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Anti-Dopingerklärung Pflicht für London-Teilnehmer PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: DOSB-Pressestelle   
Mittwoch, 01. Februar 2012 um 17:24


Frankfurt/ Main. Das Präsidium des Deutschen Olympischen-Sportbundes (DOSB) legte auf seiner Sitzung in Frankfurt/ Main die bindenden Richtlinien zur Teilnahme der deutschen Athleten an den kommenden Olympioschen Sommerspielen fest.


Das DOSB-Präsidium hat auf seiner 48. Sitzung am Dienstagabend in Frankfurt/Main die Athletenvereinbarung sowie die Ehren- und Verpflichtungserklärung für Trainer und Betreuer der Deutschen Olympiamannschaft in London verabschiedet. Die Erklärungen müssen vor der Nominierung am 31. Mai, 21. Juni und 4. Juli unterzeichnet werden.
Damit versichern sowohl Sportlerinnen und Sportler als auch alle Trainer und Betreuer per Unterschrift insbesondere, niemals Dopingmittel oder Dopingmethoden angewandt zu haben. Trainer und Betreuer mit Dopingvergangenheit müssen sich bereit erklären, vor einer Nominierung der unabhängigen Anti-Doping-Kommission unter Vorsitz von Prof. Udo Steiner Auskunft zu geben.

„Wir werden eine sympathische, erfolgreiche und saubere Deutsche Olympiamannschaft nach London entsenden, deren Ziel es ist, ihren Platz in der Weltspitze erfolgreich zu verteidigen. Wir freuen uns auf stimmungsreiche und erfolgreiche Olympische Spiele“, sagt DOSB-Präsident Thomas Bach. Michael Vesper, Deutschlands Chef de Mission, erklärt: „Das Team wird gut vorbereitet und optimal betreut nach London reisen. In der Athletenvereinbarung werden die Rahmenbedingungen für unsere Mannschaft definiert. Dazu gehört auch ein klares Bekenntnis zum Anti-Doping-Kampf.“

 


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