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Niederlage für FEI-Gerichtsinstanz beim CAS PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: OFFZ/DL   
Donnerstag, 25. Juni 2020 um 15:44

Lausanne. Das könnte Folgen haben: Der Internationale Sport-Gerichtshof (CAS) hob ein Urteil der juristischen Kommission des Reiterweltverbandes (FEI) auf, so dass die Schweizer Springreiterin Nadja Peter Steiner (35) sofort wieder starten kann. Wegen angeblichen Dopings war sie zwei Jahre gesperrt worden. Vor noch nicht langer Zeit hatte der CAS jeweils bei Anrufung lediglich geprüft, ob Verfahrensfehler seitens der FEI-Gerichtsinstanzen vorlagen.

 

Nadja Peter Steiner, ehemalige Schülerin des deutschen Team-Olympiasiegers Lars Nieberg, Mitglied des Schweizer Elitekaders und Team-Europameisterschafts-Dritte in Göteborg 2017, war am 24. Februar 2020 vom FEI-Tribunal eines Dopingvergehens an dem von ihr gerittenen Pferd Saura de Fondcombe schuldig gesprochen und mit einer zweijährigen Sperre belegt worden. Gegen dieses Urteil hatte sie beim Internationalen Sportgerichthof (Court of Arbitration for Sports, CAS) Berufung eingelegt und nun Recht erhalten. Damit ist die Sperre gegen die Reiterin aufgehoben.

Der Fall nahm im Oktober 2017 seinen Anfang, als beim CSI3*-W von Tétouan (Marokko) beim Pferd Saura de Fondcombe Spuren der verbotenen Substanz (Banned Substance) O-Desmethyltramadol nachgewiesen wurden. Dabei handelt es sich um einen Metaboliten des Schmerzmittels Tramadol, das ausschließlich in der Humanmedizin eingesetzt wird und für Pferde nicht zugelassen ist. Ein Fremdverschulden durch Dritte konnte im FEI-Verfahren jedoch nicht eindeutig nachgewiesen werden, weshalb es zur Sperre kam, die nun durch den Entscheid des CAS aufgehoben wurde.

«Die FEI hat endlich anerkannt, dass ich keine unerlaubten Mittel angewendet habe. Nachdem wir beim CAS Berufung eingelegt hatten, haben wir den ganzen Ablauf vom Oktober 2017 akribisch untersucht, von der Abreise in Bois le Roi bei Paris, wo mein Pferd stand, bis zur Dopingkontrolle am Ende des Turniers in Tétouan. Wir haben nach wie vor keinen absolut sicheren Beweis für die Quelle der Spuren von Tramadol im Blut von Saura de Fondcombe, aber es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie das hätte passieren können. Eine davon war der nachweisliche Kontakt zu einem Angestellten des Veranstalters, eine andere die Einnahme von Heu, das mit Urin einer Person aus unserem Team in Kontakt gekommen war, die zuvor das Schmerzmittel Tramadol eingenommen hatte. Im Rahmen des Berufungsverfahrens hatte die FEI die zweite Möglichkeit als wahrscheinlicher betrachtet, nachdem auch sie den Ablauf nochmals mit ihren eigenen Experten nachkontrollierte. Diese Person hatte und hat nach wie vor mein volles Vertrauen. Sie hat ohne jegliche unlautere Absicht gehandelt», erklärt Nadja Peter Steiner erleichtert.

Mit der Verschiebung der Olympischen Sommerspiele von Tokio auf das kommende Jahr sind auch Nadia Peter Steiners Chancen für eine Qualifikation noch intakt. Die Sperre der in Frankreich lebenden Springreiterin ist sofort aufgehoben, so der Schweizer Verband.

 


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