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RTL plant Veröffentlichung eines Videos mit tierquälerischen Trainingsmethoden PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: FN-Press/ DL   
Montag, 10. Mai 2021 um 17:56

Warendorf. Was bereits seit Monaten als Gerücht in Reiterkreisen kursiert, ist nun wohl öffentlich: Der private TV-Sender RTL plant die Ausstrahlung eines Beitrags über offenkundig tierquälerischen Maßnahmen  bei der Springpferdeausbildung. Die deutsche FN vermutet dahinter eine Skandalisierung und hat die Polizei von Nordrhein-Westfalen eingeschaltet.

 

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat bei der Polizei NRW eine mögliche Verletzung des Tierschutzgesetzes angezeigt. Nach Informationen der FN plant der TV-Sender RTL das Thema Barren in einem Fernsehbeitrag aufzugreifen. Dem Sender liegt Videomaterial vor, das möglicherweise tierschutzwidriges Verhalten zeigt. Dies ist bislang unklar, denn trotz mehrfacher Aufforderungen hat RTL das Material der FN bisher nicht für eine Überprüfung zur Verfügung gestellt. Weil der Verband seiner Verantwortung für den Tierschutz im Pferdesport deshalb nicht nachkommen kann, hat die FN die Polizei informiert.

„Das Wohl der Pferde steht im Pferdesport über allen anderen Interessen. Um unsere Verantwortung für den Tierschutz wahrnehmen zu können, haben wir RTL mehrfach gebeten, uns das vollständige Videomaterial zur Verfügung zu stellen. Wir möchten herausfinden, ob tatsächlich verbotene Trainingsmethoden angewendet wurden. Wir haben ebenfalls dazu aufgefordert, uns die darin gezeigten Personen zu benennen, damit wir den Sachverhalt prüfen und gegebenenfalls verfolgen können. Unseren mehrfachen Bitten und Aufforderungen, das vollständige Material vorzulegen, ist RTL nicht nachgekommen. Wir vermuten, dass es RTL mit seinem Beitrag nicht um das Wohl der Pferde geht oder darum, eventuelles Fehlverhalten aufzudecken, sondern rein um die Skandalisierung der ihnen vorliegenden Szenen. Deshalb haben wir bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt erstattet, damit die Behörden dem Sachverhalt nachgehen können. Wir erhoffen uns von der Anzeige, dass sich die Behörden im Zuge ihrer Ermittlungen das Videomaterial verschaffen und aufklären, ob hier das Tierschutzgesetz verletzt wurde“, sagt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach.

Bereits im Juli 2020 war die RTL-Redaktion mit einer Anfrage zum Einsatz von eventuell tierschutzwidrigen Methoden im Pferdesport an die FN herangetreten. Die FN gab Auskunft darüber, welche Vorgaben das Tierschutzgesetz, die „Leitlinien zu Umgang mit und Nutzung von Pferden unter Tierschutzgesichtspunkten“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie die Richtlinien und Regelwerke der FN dazu machen. Nach weiteren Gesprächen mit RTL stellte sich heraus, dass der Redaktion Videomaterial vorliegt und sie einen Beitrag zum Thema Barren vorbereitet.

Dazu auch ein Interview mit Sönke Lauterbach

Weshalb hat die FN Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei NRW erstattet?


Soenke Lauterbach: „Hier geht es um den Vorwurf, dass möglicherweise Personen durch die Anwendung der verbotenen Trainingsmethode des Barrens das Tierschutzgesetz verletzt haben und das vielleicht auch weiterhin tun. Wir, die FN und unsere Landespferdesportverbände, tragen Verantwortung für den Tierschutz im Pferdesport und nehmen diese ernst. Wir nehmen solche Vorwürfe sensibel auf und es ist unsere Pflicht, diesen Vorwürfen nachzugehen. Wir wissen aber weder, wann und wo die Aufnahmen entstanden sind, die RTL vorliegen, noch welche handelnden Personen und genauen Vorgänge darauf zu sehen sind. Darüber lässt uns RTL im Dunkeln. Uns wurde lediglich ein wenige Sekunden langer, verpixelter Video-Zusammenschnitt gezeigt, der für uns in dieser Form keine Schlussfolgerung oder Einschätzung zulässt. Wir erhoffen uns von der Anzeige, dass sich die Behörden im Zuge ihrer Ermittlungen das Videomaterial verschaffen und aufklären, ob hier das Tierschutzgesetz verletzt wurde.“

Kann die FN nicht auch selbst ein Verfahren einleiten?

SL.: „Ja, das können wir. Voraussetzung dafür ist, dass wir „Zugriff“ auf mutmaßliche Täter bzw. Disziplinargewalt über sie haben, weil diese sich dem FN-Regelwerk unterworfen haben und dadurch der Verbandsstrafgewalt unterliegen. Etwa durch eine Jahresturnierlizenz. Um aber den Sachverhalt daraufhin überprüfen zu können, ob die gezeigten Szenen mit unseren Richtlinien und Regelwerken vereinbar sind, benötigen die zuständigen Verbandsgremien das Bildmaterial, sonstige Beweismittel sowie die Namen von Zeugen und mutmaßlichen Tätern. Unseren mehrfachen Bitten und Aufforderungen, das vollständige Beweismittel vorzulegen, ist die RTL-Redaktion nicht nachgekommen. Wir vermuten, dass es RTL mit seinem Beitrag nicht um das Wohl der Pferde geht oder darum, eventuelles Fehlverhalten aufzudecken, sondern rein um die Skandalisierung der ihnen vorliegenden Szenen.“

Warum geht die FN mit diesem Thema jetzt an die Öffentlichkeit?

SL.: „Offenbar liegt RTL seit fast einem Jahr Material vor, auf dem vielleicht zu sehen ist, wie gegen unsere Regelwerke und möglicherweise gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wird. Wir werden im Unklaren gelassen, was genau in dem Videomaterial zu sehen ist und in welchem Gesamtkontext der Beitrag erscheinen wird. Es kann nicht sein, dass dieses Material noch länger unter Verschluss bleibt und vielleicht sogar weiterhin Pferden Dinge angetan werden, die ihnen schaden.“

Ist die Anzeige der einzige Schritt, den die FN in dieser Angelegenheit bislang auf den Weg gebracht hat?

SL.: „Nein. Die Anfrage von RTL hat uns vor Augen geführt, dass es uns trotz aller vorhandenen Formulierungen schwerfällt zu veranschaulichen, abzugrenzen und zu vermitteln, wo der Unterschied zwischen dem erlaubten Touchieren und dem verbotenen Barren liegt. Touchieren ist nicht tierschutzwidrig und fügt dem Pferd keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zu. Um es vom Barren abzugrenzen, ist das Touchieren in den Richtlinien für Reiten und Fahren definiert. Die Methode des Barrens ist gemäß der „Leitlinien zu Umgang mit und Nutzung von Pferden unter Tierschutzgesichtspunkten“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft verboten. Vor 30 Jahren haben wir, infolge der sogenannten „Barr-Affäre“, mit Hilfe von Pferdesport-Experten, Wissenschaftlern und Tierschutzvertretern eine Definition der erlaubten Trainingsmethode des Touchierens in unsere Richtlinien aufgenommen. Es ist jetzt offensichtlich an der Zeit, diese und auch andere Methoden auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und mit Blick auf gesellschaftliche Akzeptanz erneut zu begutachten sowie unsere Richtlinien und Regelwerke, falls nötig, anzupassen. Denn uns wurde im Zusammenhang mit der Anfrage von RTL deutlich, dass auch zulässige Trainingsmethoden Missbrauchspotenzial bieten, zum Beispiel, wenn sie bei zu jungen Pferden oder nicht fachkundig angewendet werden. Hier wollen wir besser werden.“

Was heißt das genau?

SL.: „Wir haben eine Kommission eingerichtet, die aus haupt- und ehrenamtlichen Vertreter*innen der Pferdesport- und Zuchtverbände, Trainer*innen und Spitzenreiter*innen der Olympischen Disziplinen sowie Wissenschaftler*innen und Veterinär*innen besteht. Bis zum Ende des Jahres 2021 wird diese Kommission strittige Trainingsmethoden überprüfen und, wo nötig, Vorschläge für Regelwerksänderungen machen. Wir haben in der Vergangenheit gute Erfahrungen mit der Einberufung runder Tische und Kommissionen zu bestimmten Themen gemacht, zum Beispiel bei der Erstellung des Kriterienkatalogs für den Vorbereitungsplatz. Ich bin deshalb sehr zuversichtlich, dass wir hier den richtigen Weg eingeschlagen haben.“

Was tun Sie, um Verstöße gegen das Tierwohl im Pferdesport zu verhindern?

SL.: „Wir setzen mit unserem Ausbildungssystem, den Richtlinien und Regelwerken darauf, den Menschen zu erklären, was richtig ist und was nicht. Das bringen wir den Menschen von der ersten Reitstunde über Reitabzeichenlehrgänge, die Trainerausbildung bis zum Kaderlehrgang immer wieder nahe. Dort, wo Grenzen überschritten werden, gehen wir mit all` unseren Möglichkeiten dagegen vor und sanktionieren Fehlverhalten. Ebenso übergeben wir tierschutzrelevante Fälle an die Strafverfolgungs- oder Veterinärbehörden, damit die Täter auch auf staatlicher Ebene ihre gerechte Strafe erhalten. Wir haben unsere Regelwerke und Richtlinien in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt und tun das weiterhin. Leider gibt es immer wieder Menschen, die sich nicht an unsere Regeln halten und damit unseren gesamten Sport in Verruf bringen. Das werden wir nie ganz verhindern können, aber wir werden weiter konsequent dagegen vorgehen.“

 


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