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Weiterverwendung von Sportfotos in anderen Publikationen verboten PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Offz/ DL   
Freitag, 06. Dezember 2019 um 16:29

Frankfurt am Main. Während eines Turniers aufgenommene Fotos einer Sportlerin oder eines Sportlers dürfen nicht ohne Weiteres auch außerhalb der Sport-Berichterstattung verwendet werden.

 

Dieses Urteil fällte  das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 5. März 2018, bekanntgegebenen Urteil zugunsten der Westernreiterin und Michael-Schumacher-Tochter Gina Schumacher (Az.: 16 U 87/17). Danach bedarf zudem die Veröffentlichung von Kinderfotos auch prominenter Sportler generell einer Einwilligung.

Die heute 20-jährige Westernreiterin Gina Schumacher hat international mehrere Turniererfolge erzielt, 2017 wurde sie Weltmeisterin. Kurz nach einem Turnier 2016 in Rom brachte eine deutsche Zeitschrift einen Artikel über die „Familienbande“ und das Leben der Schumachers nach dem tragischen Skiunfall des Familienvaters und berühmten Formel-1-Rennfahrers Michael Schumacher Ende 2013. Illustriert wurde der Text unter anderem mit während des Turniers aufgenommenen Fotos von Gina Schumacher und ihrer Mutter sowie einem Foto von ihr als Kleinkind zusammen mit ihrer Mutter und Großmutter.

Gina Schumacher meint, mit der Veröffentlichung der Fotos habe der beklagte Zeitschriftenverlag ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Wie schon das Landgericht Frankfurt gab mit seinem jetzt bekanntgegebenen Urteil vom 22. Februar 2018 nun auch das OLG der Klage statt.

Die Abbildung der Sportlerin als Kleinkind sei von vornherein unzulässig gewesen, betonte das OLG. „Selbst bei bekannten Sportlern bedarf die Wiedergabe von Fotografien aus der Kinder- und Jugendzeit stets der Einwilligung.“ Selbst wenn damals die Eltern eine Einwilligung gegeben haben sollten, bedürfe es 17 Jahre später einer „Einwilligung der erwachsen gewordenen Klägerin selbst“.

Doch nach dem Frankfurter Urteil durfte die Zeitschrift auch die Turnier-Fotos nicht in dieser Weise verwenden. Zwar könne das international besetzte Reitturnier durchaus als „zeitgeschichtliches Ereignis“ gewertet werden. Doch hier sei es nicht um die Berichterstattung über das Turnier gegangen, ein ausreichender Zusammenhang zwischen Text und Bildern habe gefehlt. Auf das Turnier gehe der Artikel nur kurz ein – offenbar, um „einen Anlass für die Abbildung prominenter Personen zu schaffen“. Informationen zu anderen Teilnehmern als Gina Schumacher und den Ergebnissen gebe der Artikel nicht. Zur Rechtfertigung der Foto-Veröffentlichungen reiche dies nicht aus.

Auch das hohe öffentliche Interesse an dem Schicksal des Vaters Michael Schumacher rechtfertige die Veröffentlichungen nicht. Insoweit sei insbesondere „zu respektieren, dass sich die Familie nach dem Unfall des Vaters aus der Öffentlichkeit zurückgezogen und keine Informationen über den aktuellen Gesundheitszustand herausgegeben“ habe, erklärte das OLG. Dies habe sich bis heute nicht geändert.

https://www.juraforum.de/recht-gesetz/turnier-fotos-duerfen-nur-fuer-turnier-berichterstattung-verwendet-werden-618204

 


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